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Rückgaberecht verursacht immense wirtschaftliche Schäden

Martin Wansleben in der "Rheinpfalz am Sonntag"

(07.12.2009) Angesichts des vielfachen Missbrauchs von Rückgaberechten bei Online-Geschäften fordert Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), eine Änderung der entsprechenden Gesetzeslage.

DIHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Wansleben Verbraucher schickten immer häufiger benutzte Artikel zurück, die nicht mehr als neu verkauft werden könnten, kritisierte der DIHK-Hauptgeschäftsführer gegenüber der "Rheinpfalz am Sonntag". Diese landeten dann auf dem Müll – mit enormem Schaden für die Unternehmen. Die derzeitige gesetzliche Regelung sei ein "unhaltbarer Zustand".

Die Gesetzeslage gibt den Kunden zwei Wochen und bei kleinsten Formfehlern sogar eine unbegrenzte Widerrufs- und Rückgabemöglichkeit. Das gilt laut Wansleben auch für sogenannte anlassbezogene Artikel wie Weihnachtsdekorationen oder Kostüme für Karneval. Es komme auch vor, dass Verbraucher über ein Online-Auktionshaus einen Satz Winterreifen kauften, ihn für einen zehntägigen Urlaub nutzten und danach von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machten.

Wansleben forderte die EU auf, den Ausnahmekatalog beim Rückgaberecht zu erweitern. Bislang gebe es nur für Zeitungen und Zeitschriften Ausnahmen. Der DIHK-Hauptgeschäftsführer schlug vor, dass bei Produkten, die aus hygienischen Gründen nur unbenutzt verkauft werden können, ein Widerrufsrecht nur dann bestehen sollte, wenn die Ware noch originalverpackt sei. Ähnliche Einschränkungen müsse es für saisonale Artikel geben. Das sei auch im Interesse der Verbraucher. Sonst werde es derartige Angebote bald nicht mehr in Online-Shops geben.

"Rheinpfalz am Sonntag"  vom 6. Dezember 2009,
www.rheinpfalz.de

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