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Basel IIZu Jahresbeginn 2007 ist die Eigenkapitalrichtlinie 2006/48/EG, kurz "Basel II", in Kraft getreten (Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Deutschen Bundesbank). Kreditinstitute sind seitdem gesetzlich angehalten, Kredite risikogerechter zu bepreisen. Ziel der Neuregelung ist es, die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu erhöhen. Dazu sollen die Risiken im Kreditgeschäft besser erfasst und die Eigenkapitalvorsorge der Kreditinstitute risikogerechter ausgestaltet werden. Das bedeutet im Kern, dass die Kreditinstitute seit dem Inkrafttreten von Basel II Anfang 2007 umso mehr Eigenkapital vorhalten müssen, je höher das Risiko des Kreditnehmers ist, an den sie einen Kredit vergeben. Damit müssen sich Unternehmen auf veränderte Spielregeln bei der Kreditvergabe einstellen. Die IHK-Organisation hat sich über den DIHK in die Diskussion um "Basel II" mit mehreren Stellungnahmen aktiv eingebracht und sich stets dafür eingesetzt, dass es im Zuge der Reform nicht zu einer unangemessenen Verteuerung der Finanzierungskonditionen des Mittelstandes kommt und die gewachsenen Finanzierungsstrukturen in Deutschland berücksichtigt werden. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten DIHK-Stellungnahmen:
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