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Ausbildungsberatung

Die Überwachung der beruflichen Ausbildung ist nach dem Berufsbildungsgesetz eine der Pflichtaufgaben der IHKs. In § 76 beauftragt das Berufsbildungsgesetz die IHKs, Berater zu bestellen, die die Berufsausbildung in den Unternehmen durch Beratung fördern und überwachen. Nach § 32 des Berufsbildungsgesetzes haben die IHKs festzustellen, ob ein Unternehmen zur Berufsausbildung geeignet ist.

Über ihren gesetzlichen Auftrag hinaus akquirieren die IHKs unter anderem neue Ausbildungsstellen bei ihren Mitgliedsunternehmen. Kommt es, etwa durch Insolvenz, zur Auflösung eines Unternehmens, helfen die IHKs bei der Vermittlung der Auszubildenden in neue Stellen. Um Angebot und Nachfrage nach Ausbildungsstellen in der Region besser auszugleichen, bringen sich die IHKs durch geeignete Angebote (etwa Lehrstellenbörsen) aktiv in die Lehrstellenvermittlung ein.

Während der Ausbildung stehen die Ausbildungsberater Unternehmern, Auszubildenden und deren Erziehungsberechtigten, Berufsschullehrern, Betriebsräten und Jugendvertretungen als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Berufsausbildung zur Verfügung.

Lehre lohnt! Die Industrie- und Handelskammern beraten

Fachkräfte gefragt

Qualifizierte Fachkräfte sind gefragt. Die Globalisierung verschärft den internationalen Wettbewerb. Die deutschen Unternehmen müssen dafür gerüstet sein. Gebraucht werden qualifizierte Fachkräfte in allen Bereichen von Industrie, Handel und Dienstleistungen. Allen, die in den mehr als 250 verschiedenen Ausbildungsberufen dieser Bereiche eine Ausbildung beginnen, bieten sich meist gute Zukunftschancen.

Praxisnahe Ausbildung

Die Ausbildung im Betrieb ist praxisnah, abwechslungsreich, von hoher Qualität und international anerkannt. Sie vermittelt Kenntnisse in neuen Techniken und bietet vielfältige selbstständige Arbeitsaufgaben sowie in vielen Berufen den Umgang mit Kunden. Die Ausbildungsvergütung trägt als Ausbildungsbeihilfe dazu bei, dass die Auszubildenden wirtschaftlich nicht ausschließlich von den Eltern oder vom Staat abhängig sind.

Jugendliche mit betrieblicher Berufsausbildung erhalten nach der Ausbildung meist recht schnell einen Arbeitsplatz entweder im Ausbildungsbetrieb oder aber in einem anderen Unternehmen. Die Fachkräfte sind geschätzt und gut bezahlt. All dies spricht für eine betriebliche Berufausbildung.

Weiterbildung

Die Aufstiegschancen nach abgeschlossener Lehre ("Karriere mit Lehre") sind gut. Eine Vielzahl beruflicher Weiterbildungsangebote durch die Betriebe, durch Kammern, durch private und öffentliche Träger macht's möglich. Lebenslanges Lernen ist die Devise. So bleibt das Wissen der Mitarbeiter immer auf dem neuesten Stand, und die Möglichkeiten, etwas für seine Berufschancen zu tun, erhöhen sich. Die Lehre ist ein Sprungbrett zum beruflichen Weiterkommen. Sie vermittelt sicheres Einkommen und gutes Fortkommen.

Noch Fragen?

Die IHK antwortet auf alle Ausbildungsfragen: Wenn Sie Fragen während der Ausbildung haben, wenden Sie sich an die Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammern. Sie wissen am besten über die betriebliche Berufsausbildung Bescheid. Sie beraten die Auszubildenden und die Ausbildungsbetriebe. Die IHK führt zudem die Zwischen- und die Abschlussprüfungen durch.

Ausbildungsberater

Die Ausbildungsberater beraten über Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag:

  • über Fragen zum Jugendarbeitsschutz,
  • wenn Sie im Betrieb oder in der Berufsschule Schwierigkeiten haben,
  • wenn Sie über Zwischen- und Abschlussprüfungen informiert werden wollen,
  • wenn Sie nach Weiterbildungsmöglichkeiten suchen.


Deshalb: Die IHK – Ihr Ansprechpartner!   IHK

Berufswahl

Ihre Fragen zur Berufswahl und Berufsinformation beantwortet die Agentur für Arbeit.

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