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Ausbildungsprüfungen

Die Abnahme von Prüfungen für die anerkannten Ausbildungsberufe ist eine der Kernaufgaben der IHKs und diesen durch das Berufsbildungsgesetz zugewiesen. Entscheidungen in Prüfungsfragen können mit den üblichen Rechtsmitteln - Widerspruch beziehungsweise Klage vor dem Verwaltungsgericht - angefochten werden.

Die Organisation der Prüfungen ist nach dem Berufsbildungsgesetz Aufgabe der IHKs. Die "Bewertungshoheit" liegt dagegen bei den Prüfungsausschüssen: Deren ehrenamtlichen Mitglieder nehmen die Leistungen ab, bewerten sie und stellen das Prüfungsergebnis fest. Im Einzelfall beschließen die Ausschüsse auch die Prüfungsaufgaben. Der Prüfungsausschuss ist Organ der IHK; die Handlungen der ehrenamtlichen Prüfer werden juristisch der IHK zugerechnet.

Musterprüfungsordnung

Für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung eine Musterprüfungsordnung erlassen:

Musterprüfungsordnung (PDF, 58 KB)

Auf dieser Grundlage erlassen die Industrie- und Handelskammern eigene Prüfungsordnungen, die im Detail abweichen können.

Anforderungen an Prüfungen

Welchen Anforderungen müssen Prüfungen genügen? Im IHK-Qualitätsstandard Prüfungen in der Ausbildung sind folgende allgemeinen Anforderungen an Prüfungen festgeschrieben:

Prüfungen müssen:

  • objektiv sein,
  • verständlich und eindeutig sein,
  • einseitige Schwerpunktbildung und Spitzfindigkeiten vermeiden,
  • die berufliche Handlungskompetenz überprüfen,
  • zuverlässige Ergebnisse liefern,
  • tatsächlich das prüfen, was sie inhaltlich prüfen sollen,
  • zwischen Leistungsstarken und Leistungsschwachen trennen und
  • wirtschaftlich durchzuführen sein.

Prüfungstermine

In den Fällen, in denen zentral erstellte Prüfungsaufgaben eingesetzt werden, gibt es – mit Ausnahme von Baden-Württemberg – auch einheitliche Termine für die schriftlichen Abschlussprüfungen.

Eine erste Orientierung erhalten Sie

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