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AusbildungsprüfungenDie Abnahme von Prüfungen für die anerkannten Ausbildungsberufe ist eine der Kernaufgaben der IHKs und diesen durch das Berufsbildungsgesetz zugewiesen. Entscheidungen in Prüfungsfragen können mit den üblichen Rechtsmitteln - Widerspruch beziehungsweise Klage vor dem Verwaltungsgericht - angefochten werden.Die Organisation der Prüfungen ist nach dem Berufsbildungsgesetz Aufgabe der IHKs. Die "Bewertungshoheit" liegt dagegen bei den Prüfungsausschüssen: Deren ehrenamtlichen Mitglieder nehmen die Leistungen ab, bewerten sie und stellen das Prüfungsergebnis fest. Im Einzelfall beschließen die Ausschüsse auch die Prüfungsaufgaben. Der Prüfungsausschuss ist Organ der IHK; die Handlungen der ehrenamtlichen Prüfer werden juristisch der IHK zugerechnet.
MusterprüfungsordnungFür die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung eine Musterprüfungsordnung erlassen: Musterprüfungsordnung (PDF, 58 KB) Auf dieser Grundlage erlassen die Industrie- und Handelskammern eigene Prüfungsordnungen, die im Detail abweichen können.
Anforderungen an Prüfungen
Welchen Anforderungen müssen Prüfungen genügen? Im IHK-Qualitätsstandard Prüfungen in der Ausbildung sind folgende allgemeinen Anforderungen an Prüfungen festgeschrieben:
PrüfungstermineIn den Fällen, in denen zentral erstellte Prüfungsaufgaben eingesetzt werden, gibt es – mit Ausnahme von Baden-Württemberg – auch einheitliche Termine für die schriftlichen Abschlussprüfungen.
Eine erste Orientierung erhalten Sie
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