Gleichwohl engagiert sich die IHK-Organisation für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in den einzelnen Branchen. Sie vertritt das Interesse ihrer zugehörigen Unternehmen gegenüber Kommunen, Landesregierungen und regionalen staatlichen Stellen und durch den DIHK gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Kommission.
Der Staat hat den IHKs eine Reihe von Aufgaben übertragen, die er selbst erfüllen müsste, gäbe es die IHKs nicht. Zu den Aufgaben der IHKs zählen zum Beispiel: Ursprungszeugnisse und Carnets ausstellen, Prüfungen bei der Berufsbildung abnehmen, Unterrichtungen im Gaststättengewerbe durchführen, Sachverständige vereidigen, gutachterliche Tätigkeiten für die staatlichen Verwaltungen und für die Gerichte durchführen sowie bei der Bestellung von Handelsrichtern und bei den Handelsregistereintragungen mitwirken. Die IHKs sichern darüber hinaus eine "Grundversorgung" mit notwendigen Wirtschaftsinformationen für die ihnen zugehörigen Unternehmen.
Mit den neuen Branchenseiten werden aktuelle Informationen und Positionen des DIHK übersichtlich präsentiert. Zudem sind Veranstaltungen zu Branchenthemen über die spezifische Suchfunktion leicht zu finden.