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Speditionsgewerbe nicht doppelt belasten!

DIHK gegen Gewerbesteuer auf LKW-Maut

(28.07.2010) Die Pläne einiger Länderfinanzministerien, die Aufwendungen der Firmen für LKW-Maut zusätzlich mit Gewerbesteuer zu belasten, lehnt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) aus rechtlichen, steuersystematischen und ökonomischen Gründen ab.

In einem Brief an das Bundesfinanzministerium betonte der DIHK, ein Ansatz der LKW-Maut als gewerbesteuerliche Hinzurechung wäre "nicht nur rechtlich unzutreffend, sondern würde auch der unter einem enormen Wettbewerbs- und Kostendruck stehenden Speditionsbranche enorm schaden".

Eine Kostenbesteuerung gibt es bislang für Zinsen, Mieten und Pachten. Würde die LKW-Maut (fälschlicherweise) wie etwa eine Konzession behandelt und dem Gewerbeertrag hinzugerechnet, so der DIHK, kämen auf die Verkehrsbranche neben den ohnehin zu zahlenden Gewinnsteuern von rund 63 Millionen Euro Mehrsteuern in Höhe von rund 50 Millionen Euro zu.

Die Unternehmen hätten dann mit einer Gesamtsteuerbelastung von etwa 54 Prozent zu kämpfen, warnt die Spitzenorganisation der deutschen Industrie- und Handelskammern – dabei seien Sonderbelastungen wie KFZ-Steuer und Mineralölsteuer noch nicht berücksichtigt. Da gerade im Speditionsgewerbe der internationale Wettbewerbsdruck sehr hoch sei, gerate die Branche weiter ins Hintertreffen.

Der DIHK fordert deshalb, bei einer beabsichtigten Überarbeitung des koordinierten Ländererlasses die LKW-Maut nicht als Hinzurechnungstatbestand zu werten. Zudem plädiert er dafür, die in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Änderung der Mautsätze zum 1. Januar 2011, die für die meisten Betriebe eine Mehrbelastung zur Folge hätte, nicht umzusetzen.

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