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Sachkunde für KFZ-Klimaanlagen ab dem 5. Juli Pflicht!

DIHK weist auf Schulungserfordernisse hin

(11.06.2010) Mitarbeiter, die mit Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen umgehen, benötigen dafür ab dem 5. Juli eine Sachkundebescheinigung. Darauf macht der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) aufmerksam.

Damit das Entweichen von fluorierten Treibhausgasen in die Atmosphäre vermieden wird, sieht die Chemikalien-Klimaschutzverordnung eine ganze Reihe von Schulungspflichten für Mitarbeiter vor, die mit entsprechenden Anlagen und Geräten umgehen.

Unter anderem benötigen Personen, die an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen arbeiten, ab dem 5. Juli zwingend eine Sachkundebescheinigung. Hierfür müssen sie keine Prüfung absolvieren, sondern lediglich an einem Lehrgang teilnehmen, der in der Regel in ein bis zwei Tagen geschafft ist.

Auszubildende können die Sachkunde auch im Rahmen ihrer Ausbildung in einem KFZ-Beruf erwerben. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) erteilt die Sachkundebescheinigung dann, wenn der Betrieb nachweist, dass sämtliche Qualifikationen, die normalerweise im Rahmen des Lehrgangs vermittelt werden, Bestandteil der Ausbildung waren.

Bedeutsam ist der 5. Juli auch für Arbeitnehmer, die Tätigkeiten an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern ausüben und denen die IHK oder Handwerkskammer im vergangenen Jahr aufgrund ihrer Berufserfahrung eine vorläufige Sachkundebescheinigung erteilt hatte. Sie müssen sich schnell um einen Sachkundelehrgang kümmern und bis zum Stichtag eine Sachkundeprüfung bestanden haben, um weiterhin rechtmäßig in ihrem Beruf arbeiten zu können.

Mehr Informationen zur Chemikalien-Klimaschutzverordnung sowie die Kontaktdaten der Anbieter von Sachkundeschulungen und -prüfungen gibt es in der Rubrik "Umweltberatung".

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