Verpackungsentsorgung: Die Vollständigkeitserklärung (VE)
– mittelstandsfreundlich – schlank – effizient
Was das VE-Register bietet:
Das VE-Register (www.ihk-ve-register.de) ist die zentrale Informations- und Kommunikationsplattform für die Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung: Es bietet nützliche Informationen und Empfehlungen, eine Möglichkeit, die IHK-Ansprechpartner zu recherchieren, sowie technische und fachliche Hilfestellungen.
Seit dem 25. Januar 2010 ist das VE-Register für das Berichtsjahr 2009 freigeschaltet. Bis zum 1. Mai 2010 mussten alle dazu verpflichteten Unternehmen ihre Erklärung für 2009 hinterlegt haben.
Einen Überblick über die Abgabe von Vollständigkeitserklärungen im Berichtsjahr 2009 finden Sie hier:
VE-Info Berichtsjahr 2009 (PDF, 90 KB)
Und so sieht das gesetzlich vorgeschriebene Vorgehen für eine VE-Hinterlegung aus: Die im VE-Register als VE-PDF generierte Prüfbescheinigung enthält die Daten der Vollständigkeitserklärung, wie sie das Unternehmen in das Register eingegeben hat. Die Richtigkeit dieser Daten muss ein Prüfer bestätigen, indem er die Bescheinigung mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur signiert. Anschließend muss das verpflichtete Unternehmen das signierte Dokument beziehungsweise die Signatur-Datei im Register ablegen.
Zum Hintergrund:
Am 22. Februar 2008 hat der Deutsche Bundestag der Neuregelung der Verpackungsverordnung zugestimmt (siehe unten). Einer der Kernpunkte der Novelle: Vertreiber von Verpackungen müssen die in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen in einer so genannten Vollständigkeitserklärung (VE) angeben. Das soll verhindern, dass Trittbrettfahrer ihre Verpackungsabfälle auf Kosten anderer entsorgen.
Die VE umfasst Angaben für Verkaufsverpackungen, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Materialarten. Zusätzlich müssen die Unternehmen die Verpackungen aufführen, die sie mit Brachenlösungen entsorgen. Außerdem ist anzugeben, mit welchen Verpackungen sich die verpflichteten Unternehmen bei einem dualen System beteiligen.
Erstmals mussten die Firmen die VE (für die 2008 in Verkehr gebrachten Verpackungen) zum 1. Mai 2009 bei ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer elektronisch hinterlegen. Auch künftig ist der Stichtag hierfür jeweils der 1. Mai eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr.
Der nächste gesetzliche Termin ist somit der 1. Mai 2010 für das Kalenderjahr 2009.
Bislang noch offene Detailfragen zur Auslegung der rechtlichen Umsetzung hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vorgelegt. So mussten beispielsweise Mengen- und Fristenangaben präzisiert werden; der "Erstinverkehrbringer" genauer beschrieben oder der Umgang mit VE-Hinterlegungen erläutert werden. Die Antworten stehen hier zum Download bereit (Stand: 26. Januar 2009):
Fragen und Antworten des BMU zur Umsetzung (PDF, 87 KB)
Die "Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung" (5. VerpackV) von April 2008 sowie eine Lesefassung stehen hier zum Download bereit:
5. VerpackV (PDF, 100 KB)
Lesefassung (PDF, 187 KB)
Eine Übersicht der dualen Systeme mit Anschriften sowie Kontaktdaten finden Sie unter der Adresse www.ihk-ve-register.de.
Mehr Hintergrundinfos:
Die wichtigsten Infos rund um die Vollständigkeitserklärung in der 5. VerpackV-Novelle hat der DIHK in einem Merkblatt zusammengefasst, das hier zum Download bereitsteht:
DIHK-Merkblatt VE (PDF, 38 KB)
Auch für ausländische Unternehmen, die in Deutschland mit Waren befüllte Verpackungen in Verkehr bringen, gilt die Verpackungsverordnung. Für diese Zielgruppe stellt der DIHK ein Merkblatt in englischer Sprache zur Verfügung:
Requirements from the German Packaging Ordinance on Foreign Companies, supplying Goods to Germany (PDF, 75 KB)
Anfang April 2008 hat sich der DIHK in einem "Thema der Woche" mit der Novelle auseinandergesetzt:
"Neuregelung der Verpackungsentsorgung verkündet"
(PDF, 36 KB)
Über die 5. Novelle der Verpackungsverordnung hat Dr. Armin Rockholz vom DIHK geschrieben:
"Entsorgung ohne Trittbrettfahrer"
(PDF, 46 KB)
Dr. Jochen Zeiger, IHK Magdeburg, hat einen Artikel zur Vollständigkeitserklärung verfasst:
"Mittelstandfreundlich – schlank – effizient" (PDF, 47 KB)