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Exportkontrollrecht

Der grenzüberschreitende Warenverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten (Außenwirtschaftsverkehr) ist grundsätzlich liberal. Dieser in § 1 Außenwirtschaftsgesetz formulierte Grundsatz unterliegt allerdings den Einschränkungen, die auf nationaler oder supranationaler Ebene definiert werden.

Danach stehen einige Waren sowohl des industriell-gewerblichen Bereichs als auch einige Agrarprodukte unter einem Genehmigungs- beziehungsweise Lizenzvorbehalt. Typisches Beispiel hierfür sind die so genannten Dual-use-Waren, also Waren mit doppeltem Verwendungszweck. Viele der genehmigungspflichtigen Waren sind in der Ausfuhrliste enthalten. Darüber hinaus bestehen allerdings auch verwendungsbezogene Vorbehalte.

Wegen der Vielzahl der im In- und Ausland zu beachtenden Vorschriften ist immer eine Einzelberatung erforderlich. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre IHK vor Ort.

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

Im Rahmen ihrer Sicherheitsinitiative hat die Europäische Union den Status des "Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" (Authorised Economic Operator, "AEO", Details unter www.zoll.de) eingeführt. AEOs gelten als besonders vertrauenswürdig und erhalten besondere Vergünstigungen bei der Zollabfertigung. In der EU ansässige Unternehmen können den Status ab dem 1. Januar 2008 beantragen.

Die vielen Fragen rund um das Instrument beantwortet ein englischsprachiges "E-Learning-Tool", das auf der Website der EU-Kommission abrufbar ist.

Zollrecht

Im internationalen EU-grenzüberschreitenden Warenverkehr sind zahlreiche zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen zu beachten. Neben der Abgabe einer Ausfuhranmeldung und der stets notwendigen Einfuhrzollanmeldung im Bestimmungsland sind auch Transitbestimmungen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei der Durchfuhr durch Drittländer.

Wegen der Vielzahl der im In- und Ausland zu beachtenden Vorschriften ist immer eine Einzelberatung erforderlich. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre IHK vor Ort.

Ausfuhrgewährleistung (Hermesdeckungen) und "APG-light"

Die Bundesregierung fördert mit den Ausfuhrgewährleistungen den Export – ein Schlüsselsegment der deutschen Wirtschaft. Die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) bearbeiten als vom Bund beauftragte Mandatare im Konsortium die Ausfuhrgewährleistungen der Bundesrepublik Deutschland, federführend ist Euler Hermes.

Das Mandatarkonsortium ist erfahrener und kompetenter Partner der Exportwirtschaft für alle Fragen der staatlichen Exportkreditversicherung, die Banken und deutsche Exporteure gegen das Risiko des Zahlungsausfalls bei Exporten absichert.

Mehr Einzelheiten über die Grundzüge und Formen der Bundesdeckungen sowie über Konditionen und Antragsverfahren finden Sie auf den Seiten zu den Hermes-Deckungen unter der Adresse www.exportkreditgarantien.de.

Umfassende Informationen zur Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung "APG-light" finden Sie hier .

Anfang 2008 ist das Hermes-Deckungsinstrumentarium mit Blick auf die Realitäten internationaler Arbeitsteilung flexibler ausgestaltet worden. Die Neuregelungen tragen den Forderungen der Wirtschaft aus dem letzten Jahr Rechnung, die der DIHK maßgeblich initiiert hatte. Nähere Informationen finden Sie hier zum Download:

"Exportkreditgarantien des Bundes" (PDF, 11 KB)

Eine Zusammenfassung der Hermes-Jahresergebnisse 2006 ist hier abrufbar:

Hermes 2006 (PDF, 15 KB)

Außenhandelsstatistik

Wie haben sich die Exporte nach Portugal entwickelt? Welchen Anteil haben Einfuhren aus Finnland an den deutschen Gesamtimporten? Außenhandelsstatistiken finden Sie hier.

Weltbank-Projekte

Projekte der Weltbank und der regionalen Entwicklungsbanken sind auch für kleine und mittlere Unternehmen sehr interessant, aber der Zugang ist schwierig. Hilfreiche Informationen hat der DIHK hier für Sie zusammengestellt:
Infos Weltbank (Word, 40 KB)

Merkblätter

Hilfreiche Kurzmerkblätter zum Export bietet die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld auf ihrer Website an.
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