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Europäische Privatgesellschaft (SPE)Eine mittelstandsfreundliche europäische Rechtsform kann – so die Erwartungen der Unternehmen – die bestehenden Schranken bei grenzüberschreitender Betätigung verringern. Der Entwurf der Kommission wird nun im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union diskutiert. Den Verordnungsentwurf finden Sie zum Download auf der Website der EU-Kommission. Maßgebliches Recht für eine Europäische Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea, SPE) soll grundsätzlich die künftige EG-Verordnung und die Satzung der Gesellschaft sein. Die SPE soll durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen mit einem flexiblen Stammkapital (mindestens 1 Euro) gegründet werden können. Auch Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung sollen möglich sein. Der Verordnungsentwurf sieht den Mindestinhalt der Satzung der SPE vor. Diese muss schriftlich mit den Unterschriften aller Gründungsgesellschafter niedergelegt werden. Darüber hinaus enthält der Entwurf grundsätzliche Regelungen zu den Rechten und Pflichten der Geschäftsführer, den Minderheitenrechten für Gesellschafter, etcetera. Die Registrierung und Rechnungslegung soll sich grundsätzlich nach nationalem Recht richten, welches auf den Bilanzrechtsrichtlinien (4./7. Richtlinie) basiert. Das Recht des Sitzlandes bestimmt laut Verordnungsentwurf das für die SPE geltende Mitbestimmungsregime. Spezielle Regelungen sollen aber bei Sitzverlegung, die im Verordnungsentwurf ebenfalls vorgesehen ist, gelten. Wie die IHK-Organisation den Verordnungsentwurf bewertet, lesen Sie hier: |
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