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Wansleben: "Sammelklagen-Industrie verhindern!"DIHK sieht erhebliches Missbrauchs- und Erpressungspotenzial(26.11.2008) Fehlentwicklungen wie in den USA befürchtet Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), von dem EU-Grünbuch "Kollektive Rechtsdurchsetzung für Verbraucher". Die Überlegungen zur Einführung von Sammelklagen müssen deshalb dringend auf den Prüfstand gestellt werden. Wir sehen keinerlei Bedarf für zusätzliche Formen der kollektiven Rechtsdurchsetzung. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass es nicht zu den aus den USA bekannten Fehlentwicklungen kommt. Eine Unternehmerarbeitsgruppe des DIHK hat deshalb in einem Zehn-Punkte-Papier aufgezeigt, wie die Gefahren und Risiken von Sammelklagen verhindert werden können. Hierzu gehört unter anderem die Forderung, dass auch Sammelkläger das Prozesskostenrisiko tragen und zusätzliche Klageanreize ausgeschlossen werden müssen. Ebenso muss sichergestellt werden, dass der erstrittene Betrag auch tatsächlich bei den Geschädigten ankommt und nicht etwa in den Kassen von Anwälten oder Verbänden landet, die die Ansprüche im Namen der Verbraucher geltend machen." Das Zehn-Punkte-Papier zum einheitlichen Referenzrahmen für Sammelklagen steht hier zum Download bereit: Forderungen der Wirtschaft (PDF, 134 KB) Eine englische Version des Referenzrahmens finden Sie hier: |
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