Statuten

§1

Es sollen pro Jahr max. drei Unternehmen bzw. Bildungseinrichtungen oder Persönlichkeiten, z.B. Unternehmer, Führungskräfte, Personal-, Aus- und Weiterbildungsleiter in der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet werden. Dabei muss es sich um Unternehmen oder Persönlichkeiten handeln, die beispielhaft die Initiativkraft des betrieblichen Bildungswesens fördern. Auch überbetriebliche Bildungseinrichtungen können berücksichtigt werden, wenn sie für die Qualifizierung in den Betrieben nachahmenswerte Beispiele setzen. Dies kann auch gelten für Qualifizierungsprojekte der Wirtschaft im Ausland, wenn damit die wirtschaftliche Entwicklung im Ausland und die Verbindung zu deutschen Unternehmen nachhaltig unterstützt werden kann.

Dieser Preis soll dazu dienen, in der Öffentlichkeit die Verantwortung der Unternehmen für die Qualifizierung von Fach- und Führungskräften glaubhaft und bekannter zu machen, um die Eigenständigkeit der betrieblichen Bildungsarbeit in Deutschland zu unterstreichen.

§2

Die auszuzeichnenden Unternehmen, Einrichtungen oder Persönlichkeiten müssen Initiativen entwickelt haben, die auch auf andere Unternehmen (Branchen, Unternehmensgrößen usw.) übertragbar sind. Dabei werden Initiativen ohne direkte staatliche Unterstützung bevorzugt.

§3

Der Preis trägt den Namen "Initiativpreis Aus- und Weiterbildung", gestiftet von der Otto Wolff-Stiftung Köln, und soll öffentlich verliehen werden.

§4

Jeder Preisträger erhält eine Urkunde der Otto Wolff-Stiftung Köln, sowie eine Ehrengabe.

Zusätzliche Anerkennung und Belobigung außerhalb der ausgewählten Preisträger können vorgesehen werden.

§5

Die Preisverleihung wird jährlich vorgenommen. Hierfür ist eine Jury zu bilden. Sie besteht aus sieben Mitgliedern und soll aus Vertretern von Unternehmen, Publizistik und Wissenschaft zusammengesetzt sein. Den Vorsitz hat der DIHK-Bildungsausschussvorsitzende.

Die Jurymitglieder werden auf drei Jahre berufen. Wiederberufung ist zulässig. Die Berufung erfolgt gemeinsam durch die Otto Wolff-Stiftung Köln, und den DIHK, Berlin. Die Jury hat die Aufgabe, aus dem Kreis der vorgeschlagenen Initiativen anhand der in der Präambel niedergelegten Kriterien die drei Preisträger auszuwählen. Sieht sich die Jury außerstande, Preisträger auszuwählen, so entfällt für das betreffende Jahr die Preisverleihung. Die Mitglieder der Jury sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das gilt auch nach Beendigung ihrer Aufgaben.

§6

Die Jury ist nur beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Die Jury entscheidet mit der Mehrheit ihrer Mitglieder. Die Entscheidungen werden in nicht öffentlichen Sitzungen getroffen, sind endgültig und schließen den Rechtsweg aus.

Otto Wolff-Stiftung
Marienburgerstraße 19, 50968 Köln

DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin

WirtschaftsWoche
Kasernenstraße 67, 40213 Düsseldorf

Otto Wolff-Stiftung Deutscher Industrie und Handelskammertag e.V. WirtschaftsWoche
DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29, D-10178 Berlin, infocenter@berlin.dihk.de, www.initiativpreis.de