Rechte und Pflichten von Sachverständigen
DIHK informiert mit einem neuen Ratgeber
(18.01.2012) Was Sachverständige tun, wie man sie findet und beauftragt oder was sie kosten, können Interessierte jetzt in einer komplett überarbeiteten und erweiterten Publikation des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) nachlesen.
Sachverständige sind unverzichtbar. Soll ein Bauschaden festgestellt, ein Grundstück bewertet, ein Unfallschaden beurteilt oder eine Fehlerursache ermittelt werden, greifen Gerichte, Behörden, Unternehmer und Verbraucher auf die Dienstleistungen dieser Spezialisten zurück.
Auf insgesamt 184 Seiten verschafft die siebte Auflage des Ratgebers "Sachverständige" einen umfassenden Überblick über das Thema.
Vorgestellt werden unter anderem die geänderten satzungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Verwaltungsrichtlinien, mit denen die Industrie- und Handelskammern Rechte und Pflichten der öffentlich bestellten Sachverständigen regeln. Die neue Muster-Sachverständigenordnung sowie die dazugehörenden Verwaltungsrichtlinien sind im Wortlaut abgedruckt und ausführlich erläutert.
Außerdem bietet die Publikation eine Übersicht über alle bestellungsfähigen Sachgebiete, den Wortlaut des § 36 Gewerbeordnung und eine Literaturauswahl.
Die Veröffentlichung kostet 19,50 Euro. Sie kann bestellt werden beim DIHK Publikationen Service,
E-Mail bestellservice@verlag.dihk.de,
oder auf der DIHK-Website in der Rubrik "Publikationen".

