EuGH-Urteil für Arbeitgeber "insgesamt positiv"
DIHK-Arbeitsrechtsexpertin Reppelmund in der "LVZ"
(30.01.2012) Von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), nach der mehrfach befristete Arbeitsverträge rechtmäßig sind, sind nach Einschätzung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) keine wesentlichen Umwälzungen zu erwarten.
"Der EuGH hat ein für Arbeitgeber insgesamt positives Urteil gesprochen", sagte DIHK-Arbeitsrechtsexpertin Hildegard Reppelmund der "Leipziger Volkszeitung ("LVZ"). Nicht zuletzt seien große Unternehmen, in denen ständig Vertretungsbedarf bestehe, nicht gezwungen, für diese Zwecke unbefristete Stellen zu schaffen.
"Denn eine Befristung für den konkreten Vertretungsfall ist zulässig – auch dann, wenn dadurch eine Kette von befristeten Verträgen entsteht", erläuterte Reppelmund. "Wichtig ist aber, dass die sachliche Begründung für die Befristung im Einzelfall belegt wird". Als Beispiele nannte sie "die Elternzeitvertretung für Kollegin A oder Krankheitsvertretung für Stelle B".
Dass die EuGH-Entscheidung zu einer Klageflut führen wird, glaubt die DIHK-Arbeitsrechtsexpertin nicht: "Da die Arbeitgeber schon bisher die hohen Anforderungen an diese sachliche Begründungspflicht kennen, dürfte es wohl kaum zu vermehrten Ansprüchen kommen."

