"Urheberrechte müssen auch durchsetzbar sein!"
DIHK für den Schutz geistigen Eigentums über "Acta"
(08.02.2012) Als richtig bewertet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), dass die Europäische Union im Januar dem Anti-Counterfeiting Trade Agreement ("Acta", Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen) beigetreten ist.
Ziel des multilateralen Handelsabkommens ist es, im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen internationale Standards auch für die Rechtsdurchsetzung zu etablieren.
Zu Recht, findet Doris Möller, Referatsleiterin für gewerblichen Rechtsschutz beim DIHK: "Zu einem wirksamen Schutz von geistigem Eigentum gehört auch, dass man das Recht durchsetzen kann", sagte sie der "Main-Post". "Sonst ist es nichts wert."
Bei Acta gehe es auch um den Schutz von Patenten, so Möller. "Innovationen fördert man, indem Dinge erforscht werden und patentierbare Ergebnisse entstehen", gab sie zu bedenken. "Wenn die dann nicht geschützt werden, haben wir ein Problem."

