Privat statt Staat – zum Wohl der Sicherheit
Axel Nitschke: "Politik muss Handlungsoptionen nutzen"
(04.03.2008)
Eine Entlastung der Polizei von Routineaufgaben fordert die Wirtschaft vor dem Hintergrund einer aktuellen Untersuchung, die heute beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin vorgestellt wurde.
Strafzettel schreiben, Veranstaltungen schützen – ob solche Aufgaben wirklich von der Polizei erledigt werden müssen, oder ob sie auch an private Sicherheitsdienste vergeben werden könnten, beleuchtet das "Gutachten zur Zusammenarbeit von Polizei und Wirtschaft" von Prof. Rolf Stober, Wissenschaftlicher Direktor der Forschungsstelle Sicherheitsgewerbe der Universität Hamburg.
Die von der Handelskammer Hamburg, dem Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland und dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen beauftragte Untersuchung belegt nach Worten des stellvertretenden DIHK-Hauptgeschäftsführers Axel Nitschke: "Die Übertragung einiger Polizeiaufgaben auf private Unternehmen ist juristisch machbar."
Die deutsche Wirtschaft wolle die Polizei bei Routine- und Bagatellaufgaben entlasten, sagte Nitschke heute in Berlin. Dies bringe auch einen Beitrag zu mehr Sicherheit.
Das Gutachten zeigt die rechtlichen Chancen und Grenzen einer Übertragung von nicht zwingend hoheitlichen Aufgaben von der Polizei auf die Wirtschaft auf. Die Schlussfolgerungen, die der DIHK aus der Untersuchung zieht, führte Axel Nitschke wie folgt auf:
- "Im Bereich der Inneren Sicherheit bestehen bei der Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft viele Handlungsoptionen für den Gesetzgeber – die Politik muss diese Möglichkeit nutzen. Potenzielle Handlungsfelder für eine stärkere Zusammenarbeit von Polizei und Wirtschaft sind der Personen- und Objektschutz, die Sicherheit bei Großveranstaltungen, die Videoüberwachung, die Abschiebehaftbetreuung, die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs, der Streifendienst im öffentlichen Raum sowie der Schutz öffentlicher Verkehrsmittel.
- Die Ausgliederung von nicht zwingend hoheitlichen Aufgaben entlastet die öffentlichen Haushalte. Vor allem aber setzt sie Ressourcen bei der Polizei für die Verbrechensbekämpfung und -vorbeugung frei. Die spezialisierten Polizisten können sich dann auf hochqualifizierte Polizeiarbeit konzentrieren.
- Das Gewaltmonopol des Staates muss natürlich unangetastet bleiben. Es geht uns nicht um die Übertragung von Polizeiaufgaben im hoheitlichen Kern. Es geht um die Bereiche, in denen hochqualifizierte Polizeikräfte mit nicht adäquaten Aufgaben betraut sind.
- Die Befugnisse privater Sicherheitsdienste, die bisherige Polizeiaufgaben übernehmen, müssen im Sinne von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit eindeutig abgegrenzt werden. Erforderlich sind fest umrissene Standards und staatliche Qualitätskontrollen privater Aufgabenerledigung in diesem Bereich."