Versicherungsvermittlung
Versicherungsvermittlung ist erlaubnispflichtig. Versicherungsvermittler werden in einem von den IHKs geführten Register verzeichnet. Was müssen sie beachten?
Durch die Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in deutsches Recht sind zahlreiche neue Pflichten und Aufgaben auf die Versicherungsvermittler, Versicherungsunternehmen, die IHKs und den DIHK zugekommen.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Versicherungsvermittlerrecht zum 22. Mai 2007 benötigen Versicherungsvermittler und -berater in der Regel eine Erlaubnis.
Hierfür müssen sie vor der IHK ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachweisen. (Infos über den Sachkundenachweis finden Sie in der Rubrik "Sach- und Fachkundeprüfungen".)
Das Online-Register
Gewerbsmäßig tätige Versicherungsvermittler und -berater müssen sich seit dem 22. Mai 2007 in einem Online-Register verzeichnen lassen.
Dieses Register wird beim DIHK eingerichtet und von den IHKs geführt. Der öffentliche Teil des Registers wird unter den Adressen www.vermittlerregister.org und www.vermittlerregister.info freie Einsicht in die gewerbebezogenen Daten des Vermittlers und eine Überprüfung seiner Zulassung erlauben. Das Register soll so für Transparenz sorgen und den Verbraucherschutz stärken.
Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registrierte Versicherungsunternehmen können die für sie tätigen gebundenen Versicherungsvermittler direkt in das Versicherungsvermittlerregister (VVR) eintragen.
Um das hierfür erforderliche Login beim DIHK anzufordern, nutzen Sie bitte das folgende, editierbare Antragsformular:
Antrag für Login (PDF, 327.5 kB)
Versicherungsunternehmen, die der BaFin oder einer Landesaufsicht unterstehen, können einen Lesezugriff zu der so genannten Löschliste des VVR beantragen (§ 11 Abs. 3 GewO).
Der Antrag ist nur von Versicherungsunternehmen zu stellen, die nicht ohnehin an der zentralen elektronischen Datenübermittlung teilnehmen. Um das erforderliche Login für den Lesezugriff auf die Löschliste beim DIHK anzufordern, nutzen Sie bitte das folgende Antragsformular:
Antrag auf Zugang zur Löschliste (PDF, 45.5 kB)
Im nichtöffentlichen Teil des Registers finden Sie unter der Adresse www.vv-register.de/pflege die Anwendung zur Registrierung der Versicherungsvermittler.
Das Benutzerhandbuch zu diesem "VU-Modul" steht hier zum Download bereit:
Handbuch VU-Modul (PDF, 688.7 kB)
Informationen für Versicherungsunternehmen, die an der zentralen elektronischen Datenmeldung teilnehmen und damit die Daten ihrer gebundenen Versicherungsvertreter unmittelbar in das Vermittlerregister einspeisen, finden Sie hier:
Merkblatt Eintragung für Versicherungsvermittler mit Erlaubnis (PDF, 54.0 kB)
Wieviele Versicherungsvermittler aktuell im Register eingetragen sind, erfahren Sie unter "Zahlen und Fakten".
Merkblätter
Aber warum gibt es überhaupt neue Regeln, was ist ihr Ziel? Was ändert sich, wer ist betroffen? Die wichtigsten Infos für die verschiedenen Interessengruppen hat der DIHK in einer Reihe von Merkblättern zusammengestellt:
Versicherungsvermittler mit Erlaubnis (PDF, 92.1 kB)
Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung (PDF, 57.5 kB)
Gebundene Versicherungsvertreter (PDF, 46.3 kB)
Annexvermittler (PDF, 48.7 kB)
Versicherungsberater (PDF, 89.1 kB)
Für alle Gruppen relevant sind die Merkblätter zu den
Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt (PDF, 55.2 kB)
und zur
Impressumspflicht (PDF, 52.5 kB)
Allgemeine Informationen
Umfassend über die wesentlichen gesetzlichen Änderungen informiert die DIHK-Publikation "Neue Regeln für Versicherungsvermittler". Behandelt werden dabei im Einzelnen die Voraussetzungen, die für Versicherungsvermittler gelten, das Vermittlerregister, die Beratungs- und Dokumentationspflichten sowie die zu berücksichtigenden Übergangsfristen. Weitere Details und eine Bestellmöglichkeit finden Sie in der Rubrik "Publikationen".
Eine Übersicht relevanter Kontaktadressen steht hier zum Download bereit:
Wer ist in den EU-Mitgliedsstaaten für das Thema Versicherungsvermittlung zuständig? Eine Liste der entsprechenden Stellen steht auf der Website der EU-Kommission zum Download bereit.
Die Umsetzung der Richtlinie zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts in den Mitgliedsstaaten begleitet das "Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors" (Ceiops). Informationen zu diesem Ausschuss finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
English information
Information for insurance intermediaries from other EU / EWR member states will be found here:
Information for EU / EWR members in english (PDF, 294.6 kB)
Gesetzgebungsverfahren
Gesetzestexte sind hier abrufbar:
EU-Richtlinie 2002/92/EG zur Versicherungsvermittlung (PDF, 141.3 kB)
Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (PDF, 93.0 kB)
Gesetzentwurf (BR Drucksache 303/06 vom 5. Mai 2006) nebst Begründung (PDF, 201.1 kB)
Am 21. Mai 2007 wurde die "Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung" (VersVermV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, am 22. Mai tritt sie in Kraft:
Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (PDF, 86.2 kB)
Die Fassung des Bundeswirtschaftsministeriums nebst Begründung und Stellungnahme des Normenkontrollrates ist abrufbar auf der Website des Bundesrates.
Links
-
Informationsportal für Versicherungsvermittler
Ein eigenes Versicherungsvermittler-Portal mit hilfreichen Infos zum Thema hat die IHK Heilbronn-Franken aufgesetzt.
http://www.heilbronn.ihk.de/versicherungsvermittler

