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Das Neueste aus Wettbewerbsrecht (UWG)

Fairer Wettbewerb, keine irreführende oder aggressive Werbung und keine rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen – dies sind die Regeln des lauteren Wettbewerbs, die im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stehen beziehungsweise stehen sollten.

  • Positionen

    In "Positionen" finden Sie unter anderem:

    Der DIHK nahm Stellung zu Regierungsentwurf und Bundesrats-Stellungnahme zum Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Betriebsformen.
  • Service

    In "Service" finden Sie unter anderem:

    "Wettbewerb belebt das Geschäft" - damit dieses geflügelte Wort zutreffen kann, müssen sich die am Wettbewerb Beteiligten an die Spielregeln halten. Gefragt ist lauterer Wettbewerb, gegen unlauteren Wettbewerb muss vorgegangen werden. Festgehalten sind die Spielregeln im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Ansprechpartnerin

RA Hildegard Reppelmund
RA Hildegard Reppelmund
T +49 30 20308 - 2702
F +49 30 20308 - 52702
 

Der Weg zu Ihrer IHK

IHK-LogoBei konkreten Einzelfragen hilft Ihnen gerne Ihre Industrie- und Handelskammer weiter. Die für Sie zuständige IHK finden Sie hier.

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Am 30. Dezember 2008 ist die Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten. Was sich damit für die Werbung treibende Wirtschaft ändert, beschreibt der DIHK in seiner Publikation "Richtig werben".