Verbraucherpolitik
Die Verbraucherpolitik befasst sich mit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz, beispielsweise im Lebens- und Futtermittelrecht, und will für einen fairen und transparenten Interessenausgleich zwischen Konsumenten und Unternehmen sorgen.
Verbraucherinformationsgesetz
Das im Mai 2008 in Kraft getretene "Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation" sollte die Verbraucherrechte stärken und entscheidend verbessern. Dieses Ziel wurde nach Einschätzung des DIHK nicht erreicht.
Und auch die Bundesregierung ist mit der geringen Inanspruchnahme durch die Verbraucher nicht zufrieden. Deshalb hat sie im Februar 2011 den Vorschlag für ein Verbraucherinformationsänderungsgesetz in den Bundestag eingebracht, dem zufolge der Anwendungsbereich auf alle Produkte nach dem Produktsicherheitsgesetz ausgedehnt werden soll.
Das hält der DIHK jedoch für das falsche Signal. Zwar sieht er ebenfalls die Notwendigkeit, für die bestmögliche Transparenz über Lebens-, Futtermittel- und Bedarfsgegenstände zu sorgen. Ein Verbraucherinformationsgesetz sei jedoch nicht das Mittel der Wahl.
Die Gründe erläuterte er am 2. November 2011 im Vorfeld einer öffentlichen Anhörung zum Verbraucherinformationsgesetz:
DIHK-Stellungnahme Verbraucherinformationsgesetz – Anhörung (PDF, 76.4 kB)
Gemeinsam mit weiteren Verbänden hatte der DIHK am 29. August 2011 "mehr Transparenz in der Verbraucherpolitik" gefordert:
Pressemitteilung Verbände zur Verbraucherpolitik (PDF, 45.2 kB)
Die DIHK-Stellungnahme zum Verbraucherinformationsänderungsgesetz vom 9. März 2011 ist hier abrufbar:
Stellungnahme Verbraucherinformationsänderungsgesetz (PDF, 65.3 kB)
Vorangegangen waren umfangreiche Gutachten zur Evaluation des Regelwerkes. Dazu hatte der DIHK am 31. August 2010 Position bezogen.
Stellungnahme Evaluation Verbraucherinformationsgesetz (PDF, 57.7 kB)
Zuvor hatte der DIHK gemeinsam mit weiteren Verbänden im Mai 2010 Stellung zum Verbraucherinformationsgesetz genommen:
Stellungnahme Verbraucherinformationsgesetz (PDF, 40.6 kB)
Ebenfalls auf Mai 2010 datiert ein "Thema der Woche" zu dem Regelwerk:
"Verbraucher brauchen kein Verbraucherinformationsgesetz – sondern verlässliche Auskünfte" (PDF, 40.1 kB)
Lebensmittelkontrollen
Am 17. September 2010 fasste die Verbraucherschutzministerkonferenz den Beschluss, ein bundesweit verbindliches Modell zur Veröffentlichung von Ergebnissen amtlicher Lebensmittelkontrollen zu installieren. Die hierfür eingesetzte Landesarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz unterbreitete im Januar 2011 den Vorschlag, ein "Hygiene-Barometer" einzuführen: Ein Balkendiagramm mit den Ampelfarben rot, gelb und grün soll den Kunde bei Eintritt in die Gaststätte oder den Laden über die Ergebnisse der letzten Lebensmittelkontrolle informieren.
Die Verbraucherschutzminister verkündeten am 19. Mai 2011 öffentlich ihren Willen zur Einführung des "Hygiene-Barometers". Dagegen wandten sich die Wirtschaftsminister mit Beschluss vom 6./7. Juni 2011. Deshalb wurde bei der Verbraucherschutzministerkonferenz am 16. September 2011 beschlossen, auf Staatssekretärsebene eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit den Wirtschaftsministern einzurichten und die offenen Fragen bis Ende Januar 2012 zu klären.
Der DIHK lehnt die Einführung eines "Hygiene-Barometers" ab. DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben erläuterte die Gründe dafür Mitte September 2011 gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung": "Hygienebarometer hilft nicht gegen schwarze Schafe".
Zuvor hatte sich der DIHK im April 2011 in einem "Thema der Woche" mit den Plänen beschäftigt:
Verbraucherpolitik: Statt "Hygiene-Barometer" vorhandenes Recht anwenden (PDF, 54.4 kB)
Bei einer Bundesverbändeanhörung zur Entwicklung eines bundeseinheitlichen Modells zur Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Betriebskontrollen hatte der DIHK im Januar 2011 Stellung bezogen:
Stellungnahme Lebensmittelkontrollen (PDF, 41.5 kB)
Portal "Wahrheit und Klarheit"
Am 20. Juli 2011 hat das Bundesverbraucherschutzministerium ein Internetportal gestartet, das Konsumenten eine Plattform für Unternehmensschelte bietet. Wer sich durch Aufmachung oder Kennzeichnung von Waren getäuscht fühlt, kann dies über den Auftritt "Lebensmittelklarheit" öffentlich machen.
Der DIHK befürchtet eine Diskreditierung von Produkten, gegen die sich Unternehmen nur schwer zur Wehr setzen können. Lesen Sie dazu die Meldung "Transparenz: ja – Pranger: nein!"
Bereits im Januar 2011 hatte sich der DIHK gemeinsam mit weiteren Verbänden gegen das Portal ausgesprochen:
Positionspapier "Wahrheit und Klarheit" (PDF, 51.5 kB)
- Tine Fuchs
- T +49 30 20308 - 2105
- F +49 30 20308 - 2111
- fuchs.tine@dihk.de
Verbraucherrecht
Weitere Informationen zum Thema Verbraucherrecht finden Sie in der Rubrik "Recht und Fairplay".

