Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheiden die Vollversammlungen der einzelnen IHKs.
Das System ist überall das gleiche: Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus Grundbetrag und Umlage. Den nach Leistungsstärke der Unternehmen gestaffelten Grundbetrag muss – mit Ausnahme der befreiten Bagatellfälle und der befreiten Existenzgründer – jeder zahlen. Die Umlage orientiert sich dagegen an den Erträgen der Firmen.
Die 80 IHK-Bezirke Deutschlands unterscheiden sich in ihrer Wirtschaftskraft. Die gesetzlichen Aufgaben müssen aber überall gleich erfüllt werden. Das führt zu regionalen Unterschieden bei den Beiträgen. Der niedrigste Grundbeitrag für Kleingewerbetreibende liegt derzeit zwischen 30 und 75 Euro pro Jahr. Für in das Handelsregister eingetragene Unternehmen beginnt der Grundbeitrag je nach Region zwischen 150 und 300 Euro pro Jahr.
Von der Beitragspflicht freigestellt sind "Bagatellgewerbetreibende", die nicht im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind und deren Jahresertrag bestimmte Grenzen – im Regelfall 5.200 Euro - nicht überschreitet.
Darüber hinaus sind seit dem 1. Januar 2004 natürliche Personen, die im Jahr 2004 oder später erstmalig selbstständig tätig werden, in den ersten zwei Jahren ihrer Geschäftstätigkeit vom Grundbeitrag und in den ersten vier Jahren von der Umlage befreit, wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und ihr Jahresertrag bestimmte Grenzen – im Regelfall 25.000 Euro - nicht überschreitet.