Das Energiesofortmaßnahmenpaket sieht eine Verdreifachung der Geschwindigkeit beim Ausbau der erneuerbaren Energien vor; bis 2030 soll der Bruttostromverbrauch in Deutschland zu 80 Prozent aus Erneuerbaren gedeckt werden.
Verfahren beschleunigen und vereinfachen
Wie die massiv erhöhten Ausbauziele in der Praxis jedoch erreicht werden könnten, bleibe allerdings unklar, kritisiert der DIHK in seiner Stellungnahme vom 13. Mai, die auf den bis dahin zugegangenen Äußerungen von Industrie- und Handelskammern und Unternehmen sowie eigenen Positionspapieren basiert. Insbesondere die Planungs- und Genehmigungsverfahren sollten dringend beschleunigt werden, mahnt er. Auch fehlten großflächige Vereinfachungen und bürokratische Entlastungen.
Der vereinbarte Abbau von Förderung gerät aus dem Blick
Der DIHK verweist darauf, dass der Koalitionsvertrag mit dem Kohleausstieg einen Ausstieg aus der Förderung erneuerbarer Energien vorsieht. Das Osterpaket lasse allerdings nicht erkennen, wie die Marktintegration verbessert werden könne – die Förderung werde im Gegenteil noch ausgeweitet.
Das Ziel der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis 2035 sei zwar richtig, aber ohne massive Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit kaum erreichbar, warnt der DIHK und nennt als Gründe die aktuelle geopolitische Lage, den Mangel an Flächen und Fachkräften sowie den Umstand, dass sich der Wasserstoffmarkt "noch in den Kinderschuhen" befinde.
Kritik an Doppelvermarktungsverbot und Differenzverträgen
Als problematisch bewertet er vor allem, ...
- … dass das Doppelvermarktungsverbot für erneuerbare Energie in seiner jetzigen Form bestehen bleiben soll. Dieses Verbot verhindert, dass die Strommengen aus erneuerbaren Energien, die über das EEG gefördert werden, entsprechenden Herkunftsnachweise erhalten. Damit können sie nicht frei als Grünstrom vermarktet werden. Um ihre betrieblichen Klimaneutralitätsziele zu dokumentieren, müssen die Unternehmen deshalb solche (EU-weit handelbaren) Nachweise zukaufen.
- ... dass Differenzverträge eingeführt werden sollen. Solche "Contracts for Differences" bieten Regierungen die Möglichkeit, einen festen Preis für Investitionen in erneuerbare Energien zu garantieren. Diese Förderung würde nach Einschätzung des DIHK weitere, von der Wirtschaft dringend benötigte Strommengen aus dem Markt für Power Puchase Agreements (PPAs) nehmen.
Bürokratie abbauen
- Darüber hinaus befürchtet der DIHK, dass die hochkomplexen Regelungen zur
Gegenleistung der Unternehmen im Energieumlagengesetz viele Betriebe davon abhalten könnten, eine Entlastung bei den Strompreisumlagen zu nutzen. - Und auch die Regelung zur Abgrenzung sogenannter Drittstrommengen sollten nach seiner Auffassung dringend vereinfacht werden. Das EEG sieht bereits jetzt vor, dass Strommengen, die unterschiedlich mit der EEG-Umlage belastet sind, mess- und eichrechtskonform voneinander abzugrenzen sind. Dass als Voraussetzung für eine EEG-umlagefreie oder -reduzierte Eigenerzeugung nachgewiesen werden muss, dass selbst erzeugte Strom binnen einer Viertelstunde selbst verbraucht wird ("¼-Nachweis") stelle eine zusätzliche Verschärfung dar.
- Und nicht zuletzt empfiehlt der DIHK Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz, die zum einen gewährleisten, dass Unternehmen mit dem künftig voraussichtlich deutlich erhöhten Stromverbrauch ihren Netzanschluss erweitern können, und die zum anderen für letztverbrauchende Betriebe einen Anspruch auf eine Ersatzversorgung vorsehen, wie er für Haushaltskunden bereits besteht.
Die komplette Stellungnahme zur Anhörung im Bundestagsausschuss für Energie und Klimaschutz mit weiteren Details gibt es hier zum Download:
DIHK-Stellungnahme vom 13. Mai 2022 zum "Osterpaket" (PDF, 262 KB)