Die Europäische Kommission hat am 22. März den Gesetzesvorschlag zum "Right to Repair" dem Europaparlament vorgelegt, mit dem eine Reihe von zusätzlichen Verpflichtungen für Unternehmen einhergeht. DIHK-Präsident Peter Adrian verweist auf die damit verbundenen großen Herausforderungen.
"Natürlich unterstützt die Wirtschaft einen effizienten Umgang mit Ressourcen und damit auch das Ziel einer Kreislaufwirtschaft", kommentiert Adrian die Zielrichtung des Vorschlags.
Allerdings bedeuteten die Verlängerung des Anspruchs auf Reparatur, das dadurch notwendige längere Vorhalten von Ersatzteilen oder die Rücknahme von fehlerhaften Geräten logistische und finanzielle Belastungen für die deutsche Wirtschaft.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen Zeit
Sehr viele Unternehmen seien derzeit betrieblich nicht in der Lage, den Anspruch auf Reparatur in der Praxis umzusetzen, so der DIHK-Präsident. Daher sollte die EU nach seiner Einschätzung viel stärker auf Freiwilligkeit und auf Anreize für Unternehmen setzen.
"Gerade mittlere und kleinere Unternehmen brauchen ausreichend Zeit für die Anpassung. Und die Politik darf sie nicht mit zusätzlichen bürokratischen Anforderungen überfordern". Denn wenn neue Vorgaben in der betrieblichen Praxis nicht umsetzbar seien, trage das gerade nicht zu einer ressourcensparenden Kreislaufwirtschaft bei.
Kontakt
Katharina HurkaReferatsleiterin Europäische Umwelt- und Rohstoffpolitik
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die zu Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.