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Abgabefrist für die Grundsteuererklärung soll verlängert werden

DIHK sieht seine Forderungen bestätigt
Grundsteuer Illu

Fast jedes deutsche Unternehmen ist von der Grundsteuer direkt oder indirekt betroffen

© Stadtratte / iStock / Getty Images Plus

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung soll bundesweit von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert werden. Mit diesem Beschluss kamen die Länder-Finanzminister am 13. Oktober einer Forderung des DIHK nach. Die Kürze der Frist und die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage hätten viele Betriebe vor erhebliche Probleme gestellt.

Ursprünglich sollten Grundeigentümer bis Ende Oktober die Daten zur Erhebung der 2019 neu geregelten Grundsteuer an die Finanzbehörden übermitteln. Dieser Beschluss wurde 2019 gefasst, als noch nicht absehbar war, wie massiv die Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine die Steuerpflichtigen belasten würden.

DIHK-Präsident Peter Adrian hat deshalb schon frühzeitig , die Abgabefrist um einige Monate zu verlängern. Auch vor dem Hintergrund der technischen Probleme mit dem Steuerportal Elster sei dies angebracht.

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Jens Gewinnus Referatsleiter Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer

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Sven Ehling Pressesprecher | Visuelle Kommunikation