Pfadnavigation

Abschaffung des Soli wäre ein wichtiges Signal

DIHK: Betriebe tragen etwa die Hälfte der verbliebenen elf Milliarden
Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Soli bleiben soll

© Bundesfinanzhof / Daniel Schvarcz

Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag in der seit 2020 geltenden Form nicht für verfassungswidrig. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) plädiert trotzdem für eine Abschaffung, um die Wirtschaft in der Krise zu entlasten.

Peter Adrian dynamisch

Peter Adrian

© DIHK / Werner Schuering

"Die heutige Entscheidung des Bundesfinanzhofs hindert die Politik nicht daran, den Solidaritätszuschlag dennoch abzuschaffen", betont DIHK-Präsident Peter Adrian.

"Derzeit trägt die Wirtschaft rund die Hälfte des verbliebenen Soli-Aufkommens von immerhin elf Milliarden Euro pro Jahr", berichtet er. "Über die Einkommensteuer sind rund 2,2 Millionen Einzel- und etwa 400.000 Personenunternehmen betroffen, über die Körperschaftsteuer zusätzlich fast 800.000 Kapitalgesellschaften."

Reale Belastung steigt weiter

Gleichzeitig belasteten die aktuellen Krisen die Betriebe stark, so Adrian weiter. Die seit Januar geltenden Anpassungen im Einkommensteuertarif brächten den Unternehmen keine Verbesserungen, stellt der DIHK-Präsident klar. "Denn sie sind nur ein teilweiser Inflationsausgleich – die reale Belastung steigt vielmehr weiter. Deshalb wäre die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags für sie ein wichtiges Signal und ein dringend notwendiger Entlastungsschritt."

Kontakt

Porträtfoto Jens Gewinnus
Jens Gewinnus Referatsleiter Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer

Kontakt

Porträtbild Petra Blum, Pressesprecherin
Petra Blum Pressesprecherin