Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag in der seit 2020 geltenden Form nicht für verfassungswidrig. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) plädiert trotzdem für eine Abschaffung, um die Wirtschaft in der Krise zu entlasten.
"Die heutige Entscheidung des Bundesfinanzhofs hindert die Politik nicht daran, den Solidaritätszuschlag dennoch abzuschaffen", betont DIHK-Präsident Peter Adrian.
"Derzeit trägt die Wirtschaft rund die Hälfte des verbliebenen Soli-Aufkommens von immerhin elf Milliarden Euro pro Jahr", berichtet er. "Über die Einkommensteuer sind rund 2,2 Millionen Einzel- und etwa 400.000 Personenunternehmen betroffen, über die Körperschaftsteuer zusätzlich fast 800.000 Kapitalgesellschaften."
Reale Belastung steigt weiter
Gleichzeitig belasteten die aktuellen Krisen die Betriebe stark, so Adrian weiter. Die seit Januar geltenden Anpassungen im Einkommensteuertarif brächten den Unternehmen keine Verbesserungen, stellt der DIHK-Präsident klar. "Denn sie sind nur ein teilweiser Inflationsausgleich – die reale Belastung steigt vielmehr weiter. Deshalb wäre die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags für sie ein wichtiges Signal und ein dringend notwendiger Entlastungsschritt."
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