Mit dem am 29. März im Bundeskabinett angenommenen Entwurf zum Weiterbildungsgesetz wurde auch eine Ausbildungsgarantie beschlossen. Diese könnte Fehlanreize durch den Ausbau betriebsferner Ausbildungen auslösen, befürchtet die DIHK.
"Die im Kabinettsentwurf zum Weiterbildungsgesetz verankerte Ausbildungsgarantie bleibt der falsche Weg", so Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).
Gleichzeitig fehlten den Unternehmen schon heute mehr Bewerberinnen und Bewerber denn je.
"Wenn die Bundesregierung dennoch an einer gesetzlichen Regelung festhält, müssen die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme so streng wie möglich gestaltet werden", fordert Dercks. Die Vermittlung in betriebliche Ausbildung müsse oberste Priorität haben — nicht nur in Sonntagsreden. Außerbetriebliche Ausbildung dürfe daher immer nur die Ultima Ratio sein.
Außerbetriebliche Ausbildung nur in Ausnahmefällen
"Die im Entwurf vorgesehene Begrenzung außerbetrieblicher Ausbildung auf Regionen mit einem geringeren Angebot an betrieblichen Stellen ist daher sinnvoll", bewertet der stellvertretende DIHK-Geschäftsführer. Zugleich sei neben der im Gesetzentwurf festgeschriebenen Unterstützung der Mobilität auch die Flexibilität der jungen Menschen gefragt, jenseits ihrer Heimatregion Ausbildungschancen in den Betrieben zu ergreifen.
"Es ist richtig, dass Bewerberinnen und Bewerber nur dann eine Förderung einer außerbetrieblichen Ausbildung erhalten, wenn mehrfache Bewerbungen um eine betriebliche Ausbildung nachweislich erfolglos geblieben sind und auch eine Einstiegsqualifizierung nicht möglich ist", fügt Dercks hinzu. Ebenso wichtig sei die im Entwurf festgelegte gemeinsame Verständigung vor Ort unter Beteiligung der Kammern über Zahl und Auswahl der passenden Ausbildungsberufe. "Denn junge Menschen sollen auch außerbetrieblich an Ausbildungen teilnehmen, für die grundsätzlich Bedarfe in den Betrieben bestehen."
Kontakt
Markus KissReferatsleiter Ausbildungspolitik und -projekte
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