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Außerbetriebliche Ausbildung etwa doppelt so teuer wie betriebliche

Achim Dercks: Länder sollten auf Umlage zur Finanzierung verzichten
Ausbildung Elektrotechnik

Werkbank statt Schulbank: Die betriebliche Ausbildung bietet viele Vorteile

© Hinterhaus Productions / Stone / Getty Images

Im Bundestag stehen am 23. Juni die Verabschiedung des Weiterbildungsgesetzes und der Ausbildungsgarantie auf dem Programm – Anlass für die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), unter anderem auf die Praxisferne und die hohen Kosten außerbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen hinzuweisen.

Dr. Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer

Achim Dercks

© DIHK / Werner Schuering

"Mit der Verabschiedung des Weiterbildungsgesetzes will die Bundesregierung einen Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels und Zukunftssicherung junger Menschen leisten", sagte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks im Vorfeld der Sitzung. Allerdings sei insbesondere die im Gesetz verankerte Ausbildungsgarantie "aus Sicht der Betriebe nicht sinnvoll".

Als zielführend bewerte die DIHK "die vorgesehene Förderung eines neuen berufsorientierenden Praktikums, die flexiblere Gestaltung von Einstiegsqualifizierungen sowie ein nochmals nachgebesserter Mobilitätszuschuss für Azubis", führte Dercks aus. "Diese neue Prämie kann junge Menschen dabei unterstützen, einen passenden Ausbildungsplatz jenseits der Heimatregion zu finden. Wir brauchen aber über diese gesetzliche Regelung hinaus ein Deutschland-Ticket für Azubis und nicht nur für Studierende. Auszubildende müssen bundeslandübergreifend dorthin gelangen können, wo zahlreiche Ausbildungschancen in den Betrieben warten."

Ausbildungsgarantie kann nur Ultima Ratio sein

Der im Gesetz festgelegte Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung sei hingegen "kein erfolgversprechender Weg", kritisierte Dercks. Zwar bleibe diese zumindest auf Regionen begrenzt, in denen es einen deutlichen Bewerberüberhang in der offiziellen Statistik gebe. Aber: "Unsere Unternehmen haben dennoch die Sorge, dass außerbetriebliche Ausbildung betriebliche Ausbildungsplätze verdrängen könnte und zudem die praxisfern Qualifizierten nicht dem Bedarf der Wirtschaft entsprechen."

Zudem belaste außerbetriebliche Ausbildung die staatlichen Kassen, gab er zu bedenken, sie sei "etwa doppelt so teuer wie eine betriebliche Ausbildung". Besser wäre es daher laut Dercks gewesen, die seit 2014 in der Allianz für Aus- und Weiterbildung verabredete Chancengarantie weiterzuentwickeln. Danach erhält jeder zum 30. September eines Jahres unvermittelte Jugendliche drei Angebote für betriebliche Ausbildungsplätze – wenn auch nicht immer im Wunschberuf.

Nur bei regionaler Unterversorgung und mit Kammerbeteiligung

"In Zeiten, in denen mehr Ausbildungsbetriebe denn je vergeblich nach Bewerberinnen und Bewerbern suchen, darf außerbetriebliche Ausbildung nur Ultima Ratio sein", mahnte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer. "Wichtig ist daher die im Gesetz empfohlene Verständigung über die Ermittlung einer regionalen Unterversorgung und die Auswahl konkreter außerbetrieblicher Angebote unter Beteiligung der Kammern vor Ort. Denn junge Menschen sollten auch jenseits der Betriebe nur Ausbildungen in Berufen beginnen, die grundsätzlich in der Wirtschaft benötigt werden." Außerdem sei richtig, dass Bewerber "nur dann gefördert werden sollen, wenn mehrfache Bewerbungen um eine betriebliche Ausbildung nachweislich erfolglos geblieben sind und auch eine Einstiegsqualifizierung nicht möglich ist".

Dercks lobte, dass der Gesetzesentwurf erfreulicherweise "ausdrücklich Abstand von einer branchenübergreifenden Umlage zur Finanzierung einer Ausbildungsgarantie" nehme. "Alle Bundesländer sollten dieser Empfehlung folgen, um Fehlsteuerungen bei der Ausbildung zu vermeiden und Betriebe überall in Deutschland nicht zu belasten."

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Mann im Haus der deutschen Wirtschaft
Markus Kiss Referatsleiter Ausbildungspolitik und -projekte

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Thomas Renner Pressesprecher | Chef vom Dienst