Um einen besseren Überblick über den Stand der Energiewende zu erhalten, ersetzte die Bundesnetzagentur Anfang 2019 verschiedene Meldepflichten, zum Beispiel auch das Anlagenregister für PV (Photovoltaik), durch das Marktstammdatenregister. Erfasst werden unter www.marktstammdatenregister.de unter anderem Standortdaten und technische Werte der Anlagen, nicht aber die produzierte Strommenge oder Speicherfüllstände.
Für die Eintragung von Anlagen, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind, galt eine zweijährige Übergangsfrist, die nun Ende des Monats ausläuft. Wer diese Deadline nicht einhalten kann, muss damit rechnen, dass die Einspeisevergütungen ausgesetzt werden. Die zurückgehaltenen Gelder werden aber nachgezahlt, sobald die Anlage eingetragen ist.
Der vorübergehende Auszahlungsstopp bei der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien- beziehungsweise nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz könnte nach aktuellen Hochrechnungen der Bundesnetzagentur etwa 130.000 Anlagen betreffen.
Die Bundesnetzagentur verweist zudem darauf, dass es wegen der am 31. Januar ablaufenden Frist zur erstmaligen Registrierung aktuell zu einer erhöhten Nachfrage und damit zu Verzögerungen im Ablauf kommen kann.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.