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Bund passt Garantieinstrumente an klima- und geopolitische Agenda an

Volker Treier: Relevant ist jetzt die Umsetzung
Weltkarte grau

Hier werden Exporte und Investitionen für deutsche Betriebe nun attraktiver

© DIHK / Sven Ehling

Am 1. November treten die klimapolitischen Sektorleitlinien für die Investitions- sowie für die Exportkreditgarantien des Bundes in Kraft. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) mahnt eine bürokratiearme Umsetzung an und zeigt sich erfreut, dass gleichzeitig die Diversifizierungsbestrebungen der Betriebe unterstützt werden sollen.

In den Schlüsselsektoren Energie, Industrie und Transport werden mit den neuen Leitlinien Innovationen sowie klimafreundliche Technologien und deren Export stärker gefördert. Gleichzeitig soll nach dem Willen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz die Finanzierung klimaschädlicher Aktivitäten perspektivisch beendet werden.

Vorgehen international abstimmen

Volker Treier gestikulierend

Volker Treier

© DIHK / Werner Schuering

Laut Folgenabschätzung soll sich für 79 Prozent der Anträge nichts verändern, 17 Prozent der Anträge erhalten durch die neuen Leitlinien bessere Deckungskonditionen. Für die Wirtschaft eine bedeutsame Botschaft, denn: "Die Garantieinstrumente des Bundes sind eine wichtige Unterstützung für auslandsaktive Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen", findet DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier. "Bei allen Veränderungen ist es wichtig, dass Deutschland möglichst nicht allein vorangeht, sondern sich international abstimmt, um die Wettbewerbsfähigkeit für die deutsche Wirtschaft zu wahren. Am Ende ist für die Unternehmen natürlich eine praxistaugliche Umsetzung ausschlaggebend."

Neue Diversifizierungsanreize bei den Investitionsgarantien

Neben den klimapolitischen Leitlinien stellte der Bund auch seine Diversifizierungsziele bei den Investitionsgarantien vor. Hier unterstützt der Bund Unternehmen mit vergünstigten Konditionen bei der Diversifizierung – etwa mit einer Reduzierung des jährlichen Entgelts und des Selbstbehalts im Schadensfall. Die Regierung erhofft sich damit neue Impulse für breitere Investitionen der deutschen Wirtschaft im Ausland.  

Volker Treier: "Diese Maßnahme ist ein wichtiger erster Schritt, um die deutschen Unternehmen bei der Diversifizierung ihrer Lieferketten zu unterstützen. Die aktuelle Auswahl von 34 Ländern, für die diese Anreize gelten, ermöglicht den Betrieben, ihre Diversifizierung breit aufzustellen."

Damit die deutsche Wirtschaft ihre Absatz- und Beschaffungsmärkte aber auch nachhaltig breiter aufstellen kann, sei eine "chancenorientierte Wirtschaftspolitik" erforderlich, mahnt der DIHK-Außenwirtschaftschef. "Dazu zählt zuvorderst der rasche Abschluss neuer Handelsabkommen. Abkommen beispielsweise mit Mercosur oder den Ländern der Wachstumsregion Indo-Pazifik wie Indien, Indonesien, Thailand und Australien ermöglichen es den Betrieben, neue Absatzmärkte langfristig zu erschließen."

Die Zielländer im Überblick

Die neuen Anreize gelten derzeit für folgende Regionen und Länder (verlinkt sind jeweils die relevanten Seiten auf investitionsgarantien.de) :

Afrika

Ägypten, Algerien, Äthiopien, Benin, Côte d’Ivoire, Ghana, Kenia, Marokko, Ruanda, Senegal, Südafrika, Togo, Tunesien

Europa

Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei

Kaukasus/Zentralasien

Georgien, Kasachstan, Usbekistan

Süd-/Südostasien

Indien, Indonesien, Malaysia, Philippinen, Thailand, Vietnam

Südamerika

Argentinien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Peru

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Phillip Flore Referatsleiter Lieferkettendiversifizierung

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Porträtfoto Olga van Zijverden
Olga van Zijverden Referatsleiterin Grundsatzfragen der Außenwirtschaftspolitik

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Julia Fellinger Pressesprecherin