Die neue Regelung hat der Bundestag Anfang Dezember beschlossen. Von ihr profitieren im Wesentlichen geduldete Frauen und Männer, die sich vor dem Stichtag 31. Oktober 2022 für mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben.
Nach der Antragstellung haben sie anderthalb Jahre Zeit, um die Voraussetzungen zu erfüllen, an die eine Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Geduldete geknüpft ist. Ausgenommen sind Straftäter und Menschen, die falsche Angaben über ihre Identität gemacht haben.
DIHK hofft auf positive Impulse für den Arbeitsmarkt
Der DIHK hatte sich in einer Ausschussanhörung und mit einer Stellungnahme intensiv für die neuen Vorschriften eingesetzt. Denn vor dem Hintergrund des immer dringlicheren Fachkräftemangels hierzulande ist die Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechtes sinnvoll. Es bietet im Unternehmen gut integrierten Geduldeten die Aussicht auf eine langfristige Bleibeperspektive und aktiviert das Arbeitskräftepotenzial von langjährigen Geduldeten, die ihren Weg in den Arbeitsmarkt noch nicht gefunden haben.
Was die Neuregelung im Detail bringt, beschreibt das neue Infopapier. Es steht auf der Website des Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge zum Download bereit.