Alle von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden beauftragten Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer müssen ihre Honorare und Auslagen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) abrechnen.
In einer Gesetzesnovelle Anfang 2021 wurden dem JVEG weitere Gebührentatbestände hinzugefügt und bestehende überarbeitet. Viele der enthaltenen Rechtsbegriffe sind auslegungsfähig und erklärungsbedürftig. Der DIHK hilft den vom JVEG betroffenen Berufsgruppen deshalb jetzt mit der siebten Auflage seiner bewährten Publikation "Vergütung für Sachverständige" – vormals "Gebühren für Gutachter'' – bei der Abrechnung.
Die 15 novellierten Gebührentatbestände werden verständlich dargestellt, anhand von Beispielen erläutert und jeweils mit kurz gefassten Anwendungsempfehlungen versehen. Auch die unverändert übernommenen gesetzlichen Bestimmungen wurden unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung auf den neuesten Stand gebracht. Und weil die Sachverständigen zunehmend als sachverständige Zeugen von den Gerichten herangezogen werden, sind zudem die Neuregelungen der Zeugenentschädigung ein Thema.
Die Publikation bietet neben Musterschreiben und Musterrechnungen unter anderem auch ein umfangreiches Literaturverzeichnis. Sie richtet sich nicht nur an öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständigen, sondern an alle Berechtigten, die von den im JVEG genannten Auftraggebern herangezogen werden.
"Vergütung für Sachverständige" umfasst 164 Seiten und kostet 18,90 Euro. Bestellt werden kann die Veröffentlichung beim DIHK-Verlag, E-Mail bestellservice@verlag.dihk.de, oder auf der Website des DIHK-Verlages.