Ursprünglich hatte die Bundesregierung im Zuge des Corona-Krisenpakets die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bis September 2020 vorgesehen, um pandemiebedingt überschuldeten Betrieben mehr Zeit für Sanierungsbemühungen zu verschaffen.
Fristverlängerung wäre gefährlich für andere Unternehmen
Eine Verlängerung dieser Frist würde nach Einschätzung von DIHK-Präsident Eric Schweitzer "einseitig zu zulasten der Gläubiger gehen und damit weitere Unternehmen gefährden".
Stattdessen sei kurzfristig eine Reform des Insolvenzrechts erforderlich: "Ein Teil der insolvenzgefährdeten Unternehmen könnte mit rechtzeitigen Sanierungsmaßnahmen gerettet werden", betont Schweitzer. Und das sind viele: Nach aktuellen DIHK-Umfragen sehen sich derzeit zehn Prozent der deutschen Betriebe von einer Insolvenz bedroht.
EU-Recht bietet Rahmen für Sanierungen
Um hier vorzubeugen, bedarf es Schweitzer zufolge "neuer Verfahren außerhalb der klassischen Insolvenz". Als eine wichtige Option nennt er eine rasche Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie.
Denn: "Die betroffenen Unternehmen brauchen einen besseren rechtlichen Rahmen für die Unternehmenssanierung. Ziel muss es sein, dass Unternehmen zum Beispiel mit ihren wichtigsten Gläubigern Sanierungsmaßnahmen vereinbaren können."
Hierfür könnte die EU-Richtlinie, die eigentlich erst bis Juli 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, eine wichtige Hilfestellung leisten. Sie beinhaltet insbesondere ein gesetzlich angeordnetes Stillhalteabkommen der Gläubiger, in dem Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung ausgesetzt werden. Details hat der DIHK in seinem "Thema der Woche" vom 11. Juni unter der Überschrift "Resolvenz statt Insolvenz" erläutert.