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DIHK: "Positive Signale" bei der Unternehmensbesteuerung nötig

Standortnachteile abbauen, etwa bei Abschreibungen und Verlustverrechnung
Hafen New York

Die hiesige Steuergesetzgebung beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gegenüber Ländern wie etwa den USA

© Gary Burke / EyeEm / Getty Images

Die weltweit anstehenden Reformmaßnahmen in Bezug auf die internationale Unternehmensbesteuerung sind für die deutschen Betriebe von großer Bedeutung. Die IHK-Organisation wirbt dafür, die steuerlichen Weichen hierzulande richtig zu stellen – nicht nur bei der Umsetzung von OECD- beziehungsweise EU-Regelungen.

DIHK-Präsident Peter Adrian

Peter Adrian

© DIHK / Werner Schuering

"Deutschlands Unternehmen befinden sich in einem harten internationalen Wettbewerb", schildert DIHK-Präsident Peter Adrian die Lage. "Die Belastung mit hohen Energiekosten steht dabei derzeit im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Aber auch die im internationalen Vergleich hohe Steuerlast für Unternehmen am Standort Deutschland ist ein Wettbewerbsnachteil."

Umso wichtiger sei es, "noch in dieser Legislaturperiode positive Signale auch bei der Unternehmensbesteuerung zu setzen", mahnt Adrian. "In jedem Fall muss die Politik Verbesserungen bei den Abschreibungsbedingungen und bei der Verlustverrechnung in Angriff nehmen. Die Nutzung der degressiven Abschreibung war bis Ende 2022 befristet, eine Verlängerung hat die Bundesregierung bisher leider nicht auf den Weg gebracht. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Gerade in Zeiten hoher Zinsen könnten so notwendige positive Investitionsanreize gesetzt werden."

Internationale Aktivitäten erleichtern

Zudem habe die Bundesregierung es in der Hand, über das Steuerrecht die internationalen Aktivitäten der deutschen Unternehmen zu erleichtern. "Unser Standort lebt davon, dass nicht nur große Konzerne, sondern auch mittelständische Betriebe Produktions- und Absatzmärkte im Ausland nutzen", erinnert der DIHK-Präsident.

"Deutschland besteuert derzeit aber im Ausland erzielte Gewinne zusätzlich in Deutschland, wenn die Steuerbelastung im Ausland unter einer 'Niedrigsteuergrenze' von 25 Prozent liegt. Eine solche Sonderregelung ist nicht mehr zeitgemäß, denn die Steuerbelastung liegt in fast allen anderen Ländern unter dieser Grenze. Man könnte die Grenze sofort auf 15 Prozent senken – übrigens, ohne dass die Ampel mit ihrem eigenen Koalitionsvertrag in Konflikt geraten würde."

Investitionsbedingungen verbessern

Adrian verweist auf andere Staaten wie etwa die USA, die gerade mit steuerlichen Anreizen massiv Investitionen im eigenen Land fördern und solche aus dem Ausland anlocken. "Das muss Deutschland nicht alles eins zu eins nachmachen, weil es zum Teil den internationalen Handelsregeln widerspricht", stellt er klar.

"Aber der Standort Deutschland verliert ohne eigene Anstrengungen zur Verbesserung der Investitionsbedingungen zunehmend an Wettbewerbsfähigkeit. Hier müssen und können wir mehr tun, indem wir unser Steuerrecht auch im Hinblick auf die Anforderungen von Zukunftsbereichen voranbringen: Das gilt insbesondere für Forschungsanreize, die wir beispielsweise bei der Entwicklung neuer Energieträger wie Wasserstoff ebenso brauchen wie für die zunehmende Digitalisierung."

Positionspapier für eine praxisgerechte Modernisierung

Zur internationalen Unternehmensbesteuerung hat die IHK-Organisation ein Positionspapier erarbeitet, das Vorschläge für eine praxisgerechte Modernisierung enthält. Einzelheiten erfahren Sie hier.

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Dr. Rainer Kambeck Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand

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Porträtbild Petra Blum, Pressesprecherin
Petra Blum Pressesprecherin