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DIHK sieht gute Weiterentwicklung bei Klimaschutzverträgen

Überarbeitete Förderregeln wirken "mehr in die Breite der Wirtschaft"
Aluminium-Herstellung

Energieintensive Betriebe wie etwa aus der Aluminium-Industrie sollen bald Klimaschutzverträge schließen können

© Funtay Creative / iStock / Getty Images Plus

Dass das Bundeswirtschaftsministerium seine Förderrichtlinie zu den sogenannten Klimaschutzverträgen verbessert hat und nun zügig beschließen möchte, bewertet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) positiv.

Das Prinzip: Klimaschutzverträge sichern energieintensiven Unternehmen bis zu 15 Jahre lang eine staatliche Erstattung der Mehrkosten, die ihnen bei der Transformation hin zu einer umweltfreundlichen Produktion entstehen – beispielsweise für die Umstellung auf Wasserstoff.

Nachdem zu erwarten ist, dass sich der Kostennachteil sukzessive verringern dürfte, soll auch die Förderung im Zeitverlauf sinken. Sobald die "grüne" Fertigung günstiger ist als der Einsatz fossiler Energie, zahlt das Unternehmen entsprechende Gelder an den Staat zurück. Allerdings sieht die überarbeitete Richtlinie vor, dass Betriebe aus dem Klimaschutzvertrag aussteigen könnten, wenn bereits 80 Prozent ihrer europäischen Mitbewerber auf grüne Produktion setzen.

Geplant ist nun, die Verträge bürokratiearm auf dem Weg der Versteigerung zu vergeben. Ab April sollen die Betriebe ihr Interesse beim Bundeswirtschaftsministerium anmelden können. Ein wichtiges Vergabekriterium wird die Kosteneffizienz sein; in bestimmten Sektoren soll der Bund jedoch auf Auktionen verzichten können.

Zugang für Mittelstand erleichtert

Neu ist auch: Die Förderrichtlinie sieht jetzt vor, dass sich ein Unternehmen schon ab einem jährlichen CO2--Ausstoß von 10 Kilotonnen um einen Klimaschutzvertrag bemühen darf. In den ursprünglichen Plänen hatte die Grenze noch bei 30 Kilotonnen gelegen.

Dr. Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer

Achim Dercks

© DIHK / Werner Schuering

Mit der niedrigeren Schwelle könne "die Förderung mehr in die Breite der Wirtschaft wirken und dort klimafreundliche Prozesse unterstützen", lobt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks diesen Aspekt.

"Das gilt auch für die geplanten Erleichterungen bei der Bildung von Konsortien. Auch dass bei den geplanten Dokumentationspflichten abgespeckt werden soll, sehen wir erst einmal positiv."

Insgesamt sei die neue Ausgestaltung der Klimaschutzverträge "eine gute Weiterentwicklung für größere Mittelständler", so Dercks.

Die DIHK hatte sich bereits Anfang 2023 für eine Öffnung und Flexibilisierung der Förderrichtlinie ausgesprochen und 2022 neben einer Stellungnahme (PDF, 136 KB) ein Positionspapier zum Thema veröffentlicht.

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Dr. Ulrike Beland Bereich Energie, Umwelt, Industrie Ökonomische Fragen der Energie- und Klimapolitik

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