Bei der Sachverständigen-Anhörung am 19. Oktober ging es um das Thema Hinweisgeberschutz. Wer Missstände in Unternehmen aufdecken möchte, soll sich nach dem Willen der Bundesregierung künftig an unternehmensinterne oder externe Meldestellen wenden können. Diese wären verpflichtet, die Identität der "Whistleblower" vertraulich zu behandeln; zudem sollen die Hinweisgeber Schutz vor jeglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen erhalten. Interne Meldestellen werden schon in Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtend sein.
Der Regierungsentwurf setzt eine EU-Richtlinie zum Schutz von Personen um, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden – beispielsweise gegen Umweltschutzvorgaben oder die Schutzvorschriften für personenbezogene Daten. Allerdings wird der Anwendungsbereich im nationalen Gesetzentwurf darüber hinaus ausgeweitet.
Nach den Rückmeldungen, die der DIHK aus den Unternehmen erhält, befürchten insbesondere kleine und mittlere Betriebe, dass ihnen das "Whistleblower-Gesetz" großen bürokratischen Aufwand beschert. Eine weitere Sorge gilt potenziellen missbräuchlichen Meldungen, mit denen Beschäftigte lediglich den Hinweisgeberschutz erlangen möchten.
"Aus Sicht des DIHK hat der Gesetzentwurf aber noch weitere Schwächen", berichtet die bei der Anhörung als Sachverständige geladene DIHK-Rechtsexpertin Reppelmund. Während die EU-Richtlinie Anreize zur bevorzugten Meldung an interne Meldestellen fordert, kommt dies im Regierungsentwurf nicht zum Tragen. Insoweit sei der Entwurf "von einem unberechtigten Misstrauen gegenüber Unternehmen geprägt", kritisiert Reppelmund.
Mehr Einzelheiten gibt es in der DIHK-Stellungnahme zum Hinweisgeberschutzgesetz (PDF, 302 KB)