Wie kann Bürokratieabbau gelingen? Die DIHK hat dem Bundesjustizministerium jetzt zehn Vorschläge unterbreitet, wie sich Regelungen vereinfachen lassen – vom erleichterten Anmeldungsprozess für Photovoltaik-Anlagen bis zur Abschaffung von Schriftformerfordernissen in der beruflichen Ausbildung.
Mitte Januar hatte das Ministerium mehr als 70 Verbände aufgefordert, das aus ihrer Sicht bestehende Entlastungspotenzial zu benennen und Maßnahmen vorzuschlagen.
Ein aus Sicht der Betriebe enorm wichtiges Thema, wie Rainer Kambeck, DIHK-Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand, klarstellt, denn: "Angesichts der derzeit großen Herausforderungen für die Unternehmen in Deutschland wiegen die bürokratischen Belastungen der Unternehmen noch schwerer", so Kambeck. Wenn ein typischer Gastgewerbebetrieb jede Woche allein 14 Stunden für die Erfüllung bürokratischer Tätigkeiten aufwenden müsse, dann scheine "in punkto Bürokratie das Ende der Fahnenstange erreicht zu sein".
Bürokratie belastet Betriebe stärker als das Thema Energie
Mittlerweile müssten Unternehmen in Deutschland so viele Ressourcen aufwenden, um Berichte zu verfassen, Nachweispflichten zu erfüllen, statistische Daten zu melden oder Genehmigungen zu beantragen, dass diese Belastungen zu einem zentralen Standortfaktor würden, warnt der DIHK-Bereichsleiter. Er verweist auf die aktuelle DIHK-Konjunkturumfrage, der zufolge sich – trotz der großen Unsicherheit über die Energieversorgung – die meisten Unternehmen bei den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen über Belastungen durch zu viel unnötige Bürokratie beklagen.
Fristen neu regeln, auf Schriftform verzichten
"Bei der aktuellen Abfrage des Bundesjustizministeriums benennt die DIHK nicht nur die wichtigsten Punkte, wo es hakt, sondern sie unterbreitet konkrete Verbesserungsvorschläge", berichtet Kambeck. "Zum Beispiel könnte es bei Zulassungsverfahren im Planungs-, Umwelt- oder Baurecht für die Verwaltung bindende Fristen für eine Rückmeldung geben. Verstreicht diese Frist, sollte der Antrag als genehmigt gelten."
In der beruflichen Ausbildung sei es oftmals noch erforderlich, Dokumente in schriftlicher Form vorzulegen beziehungsweise einzureichen. Eine rein digitale Kommunikation zwischen Betrieben, Auszubildenden und Industrie- und Handelskammern erlaube das Berufsbildungsgesetz nicht.
"Zudem haben wir einige Vorschläge vorgelegt, wie bei den Besteuerungsverfahren bürokratische Belastungen abgebaut werden könnten", so Kambeck weiter, und er nennt ein Beispiel: "Für Millionen von Steuerpflichtigen und Tausende Mitarbeitende in den Finanzverwaltungen könnten Belastungen abgebaut werden, indem bei der Einkommensteuererklärung das Formular für die Angaben zur Einnahme-Überschuss-Rechnung deutlich vereinfacht würde."
Laut Kambeck setzen die Unternehmen "große Hoffnungen in die aktuelle Initiative der Bundesregierung, ein Bürokratieentlastungsgesetz vorzulegen, dass endlich auch zu konkret spürbaren Entlastungen in den Betrieben führt und insgesamt bei den Verwaltungsabläufen in Deutschland für deutlich mehr Tempo sorgt".