Um die Wirksamkeit der wirtschaftlichen Strafmaßnahmen gegen Russland zu stärken, möchte das Bundeswirtschaftsministerium die Exportregeln für Staaten verschärfen, die nach wie vor Handel mit der Föderation treiben. Die DIHK befürchtet Nebenwirkungen.
"Das deutsche Russlandgeschäft ist infolge der Sanktionen deutlich eingebrochen", berichtete DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier auf Medienanfrage. Hätten deutsche Unternehmen 2021 noch Waren im Wert von 26,6 Milliarden Euro nach Russland exportiert, seien es 2022 nur noch 14,6 Milliarden Euro gewesen – nahezu eine Halbierung.
"Prozentual auffällige Exportanstiege in einzelne Länder, die traditionell eine enge Beziehung zu Russland pflegen, können in absoluten Zahlen gesehen diesen Rückgang bei Weitem nicht ausgleichen", stellte der DIHK-Außenwirtschaftschef klar.
Instrument mit unerwünschten Effekten
Die aktuell diskutierte "Endverbleibserklärung" sei nur auf den ersten Blick und bei gezielter Anwendung geeignet, die Sanktionseinhaltung zu verbessern, gab er zu bedenken. "Eine pauschale Ausweitung dieses Instruments auf nichtsanktionierte Länder hätte große Nebenwirkungen für unsere Außenwirtschaft", warnte er. "Für viele deutsche Exporteure würde die Endverbleibserklärung eine neue Flut an zusätzlichem bürokratischen Aufwand bedeuten." Wenn die Betriebe bei ihren internationalen Kunden entsprechende Dokumente einholen müssten, könne dies schnell "zu einem Schneeballeffekt führen". Treier: "Das kann nicht der richtige Weg sein."
Der DIHK-Außenwirtschaftschef führte ein weiteres wichtiges Argument an: "Ein deutscher Alleingang für eine solche Ausfuhrerfordernis würde eine deutliche Wettbewerbsverzerrung zulasten der deutschen Exportwirtschaft darstellen. Mindestens wäre eine europäische Ausgestaltung wichtig."
Zudem könne sich die angedachte "Jedermannspflicht" zur Meldung von sanktionsrelevanten Informationen nach Treiers Einschätzung "als äußerst problematisch" erweisen. "Noch offen ist, ob diese Pflicht dann nur bei Kenntnis oder auch schon bei bloßen Verdachtsfällen ansetzt und ob sie bei Nichteinhaltung mit Strafe belegt würde."
Vorprodukte unverzichtbar
Darüber hinaus gelte es zu berücksichtigen, dass ein großer Teil der Warenlieferungen deutscher Unternehmen aus sogenannten Vorprodukten wie beispielsweise Chemikalien oder Maschinenteilen bestehe: "Diese werden in dem jeweiligen Zielland weiterverarbeitet, um danach in andere Länder geliefert zu werden. Das ist unverzichtbarer Teil unserer internationalen Lieferketten und Grundbedingung unseres außenwirtschaftlichen Erfolges. Dieser steht zur Disposition, wenn Exporte nunmehr pauschal zusätzlich belastet werden sollten."
Und nicht zuletzt, so Treier, drohe "Over-Compliance, also eine Übervorsicht bei Unternehmen, sodass diese einen Teil ihres eigentlich zulässigen Geschäftes einstellen könnten".
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Miriam Palczynska-ZachmannReferatsleiterin Außenwirtschaftsrecht und Handelsvereinfachungen
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