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Energiepreisbremsen: Betriebe brauchen Planungs- und Rechtssicherheit

Achim Dercks mahnt EU-beihilferechtliche Genehmigung an
Ingenieurin blickt an Strommast hoch

Für die Unternehmen ist wichtig zu wissen, wie sich die Strompreise künftig entwickeln

© Daniel Balakov / E+ / Getty Images

Die bestehenden Preisbremsen für Energie sollen über den Winter fortbestehen, das hat am 1. November das Bundeskabinett beschlossen. Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), sieht dies mit gemischten Gefühlen.

Achim Dercks deutend

Achim Dercks

© DIHK / Werner Schuering

"Die Verlängerung der Preisbremsen bis zum 30. April 2024 ist für die Breite der Wirtschaft eine Versicherung, um die Risiken hoher Energiepreise über den Winter abzufedern", kommentierte Dercks den Kabinettsbeschluss auf Medienanfrage. "Allerdings haben viele Betriebe im Rahmen der geltenden Regelungen ihre Höchstgrenzen möglicher Entlastungen bereits erreicht."

Das gelte insbesondere für viele mittelständische Industriebetriebe, die unter den hohen Energiepreisen litten: "Für diese Unternehmen führt eine Verlängerung der Preisbremsen ohne eine europäische Anpassung des Beihilferahmens zu keiner weiteren Entlastung", gab der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer zu bedenken.

"Daher sollte jetzt die beihilferechtliche Genehmigung schnellstmöglich zum Abschluss gebracht und die notwendigen Anpassungen in Brüssel umgesetzt werden", so Dercks. "Wichtig ist, dass die Unternehmen jetzt Planungs- und Rechtssicherheit erhalten."

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Dr. Niclas Wenz Referatsleiter für Strommarkt, erneuerbare Energie und nationalen Klimaschutz

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Petra Blum Pressesprecherin