"Wir brauchen im Gesetzgebungsverfahren zur Energiepreisbremse noch Änderungen", warnt DIHK-Präsident Peter Adrian, "sonst verstößt die Regierungskoalition gegen ihr eigenes Belastungsmoratorium."
Die Ende November im Kabinett beschlossenen Gesetzentwürfe zu Gas- und Strompreisbremse werden am 15. und 16. Dezember abschließend in Bundestag und Bundesrat beraten. Der DIHK hat in seinen Stellungnahmen noch wichtige Anpassungen vorgeschlagen. Dabei gehe es "im Kern darum, einerseits die Unternehmen zielgerichtet zu entlasten sowie andererseits kontraproduktive Auflagen und bürokratische Regelungen zu vermeiden", berichtet Peter Adrian.
Beschäftigungsgarantie wirkt als Geschäftsrisiko
"So ist bei vielen Unternehmen, die angesichts der immensen Energiepreise Zahlungen aus der Preisbremse von mehr als zwei Millionen Euro in Anspruch nehmen müssen, die Freude längst verflogen. Denn für sie gelten mit der komplizierten Standortgarantie zusätzliche Hürden."
Schließlich wisse heute keiner, wie sich die betriebliche Auftragslage in den kommenden Jahren entwickle, gibt der DIHK-Präsident zu bedenken. Eine weitgehende Beschäftigungsgarantie bei ansonsten drohender Rückzahlungspflicht sei ein zusätzliches Geschäftsrisiko.
Aufwand und Entlastung in keinem Verhältnis
"Am besten wäre es daher, auf diese Regelung zu verzichten, mindestens aber sollte die finanzielle Grenze für diese deutlich angehoben werden", so Adrian. "Dazu kommt: Der beihilferechtliche Rahmen engt den Entlastungsspielraum für den Preisdeckel bei höheren Beträgen drastisch ein. Vor allem große Unternehmen denken daher bereits darüber nach, die Bremsen nicht in Anspruch zu nehmen. Denn für sie würden Aufwand und Entlastung in keinem Verhältnis stehen."
Mögliche Alternativen seien aus Sicht der Unternehmen dann Produktionseinschränkungen in Deutschland oder auch eine Verlagerung von Produktion an ausländische Standorte.
Und: "Problematisch sind auch die zahlreichen Meldepflichten, die nach den Gesetzesplänen bereits ab einem Entlastungsbetrag von 100.000 Euro greifen sollen. Wir sollten diese Grenzen deutlich anheben, um den Bürokratieaufwand bei allen Beteiligten zu verringern. "
Erlösabschöpfung kann Versorgung gefährden
Die Regelungen zur Abschöpfung von Erlösen sind nach Einschätzung des DIHK-Präsidenten "nicht nur höchst komplex, sondern auch gefährlich für den zukünftigen Ausbau der erneuerbaren Energien". Adrian: "Es ist zwar verständlich, dass Politik einen Teil der hohen Gewinne abschöpfen will, mit denen kein Unternehmen rechnen konnte. Der Vorschlag der Bundesregierung bringt aber das Risiko mit sich, dass Anlagen aufgrund der restriktiven Erlösobergrenzen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können und deswegen abgeschaltet werden."
Damit werde die angespannte Situation bei der Gas- und Stromversorgung weiter verschärft, befürchtet er. "Auch stellt es einen massiven Eingriff in die Vertragsfreiheit dar, wenn langfristige Lieferverträge für Grünstrom in die Abschöpfung einbezogen werden. Stattdessen sollten Direktlieferverträge mit erneuerbaren Energien von der geplanten Regelung ausgenommen werden."
Kontakt
Dr. Sebastian BolayBereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie
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