Die Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie in deutsches Recht steht unmittelbar bevor. Bei einer Veranstaltung Anfang April wurde über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens informiert und der Vorschlag der Wirtschaft mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik diskutiert.
Bis Dezember 2022 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Ende 2020 in Kraft getretene Richtlinie des Europäischen Parlaments "über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher" in nationales Recht umsetzen. Dabei haben sie viel Spielraum – wie dieser genutzt wird, ist für die Unternehmen von hoher Relevanz.
Umsetzungskonzept von 14 Verbänden
Deshalb beauftragten führende deutsche Wirtschaftsverbände im vergangenen Jahr Prof. Alexander Bruns von der Universität Freiburg mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens für die Umsetzung. Das von ihm erarbeitete Konzept, wie sich die Vorgaben der Richtlinie systematisch in das bestehende deutsche Zivilprozessrecht einfügen lassen, wurde im Oktober 2021 vorgestellt.
Wegen der zu dieser Zeit laufenden Koalitionsverhandlungen musste die rechtspolitische Diskussion des Vorschlages verschoben werden. Nun luden die insgesamt 14 auftraggebenden Organisationen am 4. April Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitiker der Bundestagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU dazu ein, das Gutachten zu diskutieren.
Die Veranstaltung "Umsetzung der europäischen Verbandsklagerichtlinie in deutsches Recht" wurde per Livestream übertragen; eine Aufzeichnung ist hier noch abrufbar:
Das Konzept von Professor Dr. Alexander Bruns für eine deutsche Lösung der EU-Richtlinie, die auch den Interessen der Unternehmen gerecht werden kann, gibt es hier – ebenso wie eine Aufzeichnung der Veranstaltung, bei der das Gutachten im Oktober 2021 präsentiert wurde.
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