Die Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes von März kann nach Einschätzung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) bei der Bewältigung der wachsenden Personalnot helfen. Allerdings seien in der Umsetzung noch weitere Hilfsangebote vonnöten.
Der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks sagte auf Medienanfrage, die Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten könne "einen wichtigen Beitrag leisten", die Engpässe zu verringern. Parallel gelte es, insbesondere die inländischen Potenziale noch besser in Beschäftigung zu bringen – "von gering qualifizierten Jugendlichen über viele Geflüchtete bis zur Beschäftigung Älterer".
Eine Bewertung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2020 sei rückblickend schwierig, da es zeitgleich mit der Corona-Pandemie in Kraft getreten sei, erklärte Dercks. "Die jetzige Weiterentwicklung ist aber ein gutes Signal, dass die Bundesregierung die Zuwanderung erleichtern will – letztlich kommt es aber auch hier vor allem auf die konkrete Umsetzung an."
Richtige Regeln mit guten Verfahren umsetzen
Etliche der Regelungen gingen "in die richtige Richtung", sagte er und nannte als Beispiel die Möglichkeit, ohne Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation zum Arbeiten nach Deutschland zu kommen. "Auch die Absenkung der Gehaltsschwelle bei der Blauen Karte für Hochschulabsolventen und die Möglichkeit, dass Fachkräfte künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben dürfen, sind Verbesserungen für die Fachkräftesicherung in den Betrieben", lobte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer. Letztlich entscheidend für den Erfolg seien aber "nicht nur gute Gesetze, sondern vor allem reibungslose, schnelle und transparente Verwaltungsverfahren in der Praxis".
Das gelte insbesondere bei der Visums-Erteilung, so Dercks. Hier erwiesen sich lange Wartezeiten sowie fehlende Informationen und Ansprechpersonen in den Behörden als Hürden. Und wenn auch das Interesse der Betriebe an der Einstellung ausländischer Fachkräfte zunehme, sei es für kleine und mittlere Unternehmen nicht einfach, passende Kandidaten im Ausland zu finden.
Zahlreiche Betriebe beschäftigten bereits Geflüchtete oder bildeten sie aus beziehungsweise seien bereit, dies zu tun, berichtete Dercks. "Mit Blick auf Qualifikation und Sprachkenntnisse braucht das aber Zeit." Daher seien unterstützende Strukturen etwa in Form von Sprachkursen oder Nachhilfe wichtig. "Zudem muss die Einstellung von Geflüchteten rechtssicher und unbürokratisch erfolgen."
Als wichtig bezeichnete er auch eine gute Begleitung beim Start am neuen Arbeits- und Wohnort in Deutschland: "Dafür müssen wir vor Ort in den Regionen ein gutes Angebot für Fachkräfte und ihre Familien sicherstellen." Unternehmen engagieren sich nach Angaben des stellvertretenden DIHK-Hauptgeschäftsführers oftmals bei der Wohnungssuche, bei der Integration der Familienmitglieder und in der Sprachvermittlung für ihre neuen Fachkräfte. "Darüber hinaus brauchen Betriebe und zugewanderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber auch Welcome-Center, die als Lotsen in der deutschen Behördenvielfalt zur Seite stehen und so ein Angebot aus einer Hand ermöglichen."
Dercks' Resümee: "Insgesamt müssen wir die vielfältigen Angebote zur Integration stärker vernetzen, um Fachkräfte aus aller Welt für uns zu gewinnen." Zudem solle die Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes von weiterer Unterstützung für Betriebe und Fachkräfte begleitet werden.
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Dr. Stefan HardegeReferatsleiter Fachkräftesicherung, Arbeitsmarkt, Zuwanderung