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Gaspreisbremse: Wegen Standortauflagen drohen Verunsicherung und Frust

DIHK-Präsident Adrian zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Atomkraftwerk aus Vogelperspektive

Finanziert werden sollen die Entlastungen teilweise über die Abschöpfung von Zufallsgewinnen der Kraftwerke

© yangna/E+/Getty Images

Nach den aktuellen Plänen der Ampel-Koalition soll die Gaspreisbremse für das Verarbeitende Gewerbe – auch für mittlere Betriebe – an strenge Bedingungen geknüpft werden. DIHK-Präsident Peter Adrian bewertet diese im Gesetzentwurf vorgesehenen Auflagen als kritisch.

Vorgesehen ist, dass industrielle Verbraucher 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge zu einem garantierten Nettopreis von sieben Cent pro Kilowattstunde beziehen können. Dazu kommen noch Umlagen und Steuern.

Allerdings sollen die Voraussetzungen dafür an eine sogenannte Standortgarantie geknüpft werden: Größere Unternehmen, die Entlastungen von mehr als zwei Millionen Euro beziehen, müssen nachweisen, dass sie bis April 2025 mindestens 90 Prozent der zum 1. Januar 2023 vorhandenen Vollzeitstellen besetzt haben.

EU-Vorgaben nicht noch weiter aufbohren

"Mir ist nicht klar, warum die Bundesregierung das ohnehin schon enge Korsett bei der Gaspreisbremse noch enger schnüren will", kommentierte Adrian die Pläne auf Anfrage des "Handelsblatts". "Die EU-Kommission hat doch schon diverse Vorgaben für die Industrie gemacht. Die Regierung will das jetzt schon für mittelständische Unternehmen an eine zusätzliche, komplizierte Standortgarantie koppeln."

Damit verursache sie "Verunsicherung und Frust bei ohnehin stark von der Krise betroffenen Unternehmen", warnte der DIHK-Präsident. "Manche Betriebe werden sich jetzt noch mehr die Frage stellen, ob sie ihren Standort in Deutschland generell noch halten können. Eine solche Regelung führt also nicht zur Standortsicherung, sondern befördert eher das Gegenteil."

Kein Boni- und Dividendenverbot

Ursprünglich war diskutiert worden, dass für die Dauer der Stabilisierungsmaßnahme grundsätzlich keine Dividenden, Boni oder ähnliche Vergütungen gezahlt werden dürften. Dazu, dass diese Überlegung vom Tisch zu sein scheint, sagte Adrian: "Es muss dabei bleiben, dass es kein allgemeines Boni- und Dividendenverbot gibt. Es ist auch nicht angemessen, diese Diskussion nun mit Schlagwörtern wie Gier zu führen."

Gerade Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer kleiner und mittelständischer Betriebe hätten nur ein geringes Festgehalt und verdienten einen Großteil ihres Einkommens über von Leistungen abhängige Boni, stellte der DIHK-Präsident klar. "Ich hoffe, dass das auch allen im Bundestag einleuchtet. Die diversen Vorgaben zu Brüssel zu Gewinnrückgang, Energieintensität und Maximalförderung sind nun wirklich ausreichende Kontrollmechanismen – von den umfangreichen Meldepflichten in den Gesetzentwürfen ganz zu schweigen."

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Porträtbild Dr. Sebastian Bolay, Referatsleiter Energiepolitik | Strommarkt | erneuerbare Energien
Dr. Sebastian Bolay Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie

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Frank Thewes Bereichsleiter Kommunikation