Trotz der Corona-Krise schreiten die Planungen der Europäischen Union für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus voran. Im Rahmen einer kurzfristigen Konsultation der Kommission verwies der DIHK Anfang April auf neun Aspekte, die unbedingt berücksichtigt werden sollten.
Etwa sind die deutschen Unternehmen nach Auffassung des DIHK aufgrund der im internationalen Vergleich sehr ambitionierten Klimaschutzziele Deutschlands und der EU auf einen wirksamen Schutz vor "Carbon Leakage" angewiesen. Carbon Leakage bedeutet, dass Unternehmen Produktion oder Investitionen in Länder verlagern, in denen sie aufgrund geringerer Klimaschutzambitionen niedrigere CO2-Kosten schultern müssen. Eine solche Entwicklung schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland und führt nicht zu den gewünschten CO2-Einsparungen.
In seinen Leitlinien unterstreicht der DIHK, dass sich die bestehenden Carbon-Leakage-Schutzmechanismen wie die freie Zuteilung im Europäischen Emissionshandelssystem und die Strompreiskompensation bewährt haben und bedarfsgerecht ausgeweitet werden sollten. Eine Abschaffung würde die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen auf den Weltmärkten, aber auch im Binnenmarkt gefährden.
Der DIHK warnt zudem, dass die erwogenen CO2-Grenzausgleichsmechanismen handelspolitische Gegenmaßnahmen provozieren und sich zum Einfallstor für mehr Protektionismus entwickeln könnten. Die deutsche Wirtschaft würde hierunter ganz besonders leiden. In jedem Fall müssten solche Instrumente mit den Regeln der Welthandelsorganisation in Einklang stehen.
Und nicht zuletzt hält der DIHK es für fraglich, ob ein CO2-Grenzausgleich insbesondere für kleine und mittelständische Importeure, Exporteure und Zulieferer handhabbar und bürokratiearm ausgestaltet werden könnte.
Sie finden das deutsch- und englischsprachige DIHK-Papier hier zum Download:
Leitlinien zu CO2-Grenzausgleichsmechanismen (PDF, 290 KB)