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Kalte Progression bekämpfen

DIHK-Präsident Peter Adrian fordert Ausgleich schon im Dezember
Euroscheine und -münzen

Die Steuerlast betrifft auch 2,3 Millionen Einzelunternehmen

© filmfoto / iStock / Getty Images Plus

Mit der für 2022 erwarteten historisch hohen Inflationsrate von sieben Prozent fällt das Phänomen der kalten Progression wieder mehr ins Gewicht und betrifft auch Einzelgesellschaften und Personenunternehmen. Der DIHK fordert, den Effekt auszugleichen – und zwar bereits für 2022. In einem Faktenpapier beleuchtet er die Hintergründe.

Der Begriff der kalten Progression bezeichnet den Effekt, der entsteht, wenn aufgrund des progressiven Steuertarifs ein Inflationsausgleich bei Löhnen und Gehältern zu einer steuerlichen Mehrbelastung führt – am Ende also (ohne zusätzliche Lohnerhöhungen) das Realeinkommen sinkt.

Das betrifft nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Unternehmen: Für rund 2,3 Millionen Einzelunternehmen und etwa 450.000 Personengesellschaften beziehungsweise -unternehmen ist die Einkommensteuer die eigentliche Unternehmensteuer. Der DIHK schätzt, dass der Staat bei der aktuellen Inflationsrate durch den Effekt der kalten Progression allein in diesem Jahr gut zehn Milliarden Euro zusätzlich einnimmt.

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Rasche Steuertarifanpassung stoppt Effekt

DIHK-Präsident Peter Adrian

Peter Adrian

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DIHK-Präsident Peter Adrian mahnt: "Die historisch hohe Inflation ist aktuell eine der größten Belastungen unserer Volkswirtschaft. Umso wichtiger ist es, alle Mittel zu nutzen, die hier Milderung versprechen. Dazu gehört die Bekämpfung der kalten Progression. Denn durch den Effekt, dass die Steuerlast schneller wächst als die Realeinkommen, verschiebt sich aktuell noch mehr Geld aus privaten Kassen zum Staat als geplant.

Der DIHK schätzt, dass das bei der Einkommensteuer zehn Milliarden Euro in diesem Jahr ausmacht. Davon betroffen sind mehr als zwei Millionen Einzelunternehmen sowie Hunderttausende mittelständische Betriebe, für die die Einkommensteuer auch die Unternehmensteuer ist. Auch deshalb sollte der Steuertarif jetzt dringend so angepasst werden, dass der Effekt der kalten Progression ausgeglichen wird – und zwar bereits für 2022.

Diese Anpassung sollte im Herbst beschlossen und schon im Dezember wirksam werden. Die 'Dezember-Lösung', bei der die Effekte der kalten Progression aus dem laufenden Jahr gebündelt korrigiert würden, hätte gleich mehrere Vorteile: Viele Beschäftigte bekommen zum Ende des Jahres hohe Gehälter mit Sonderzahlungen. Hier bliebe dann insgesamt spürbar mehr Netto vom Brutto. Und für die Unternehmen wäre der Aufwand deutlich niedriger als bei einer rückwirkenden Korrektur der Lohnsteuerabrechnungen bis zum Januar 2022. Das spart neben Geld auch noch Bürokratie. Ab Januar 2023 würde dann der angepasste Tarif gelten, und die Effekte der kalten Progression dürften kein großes Problem mehr darstellen – auch nicht, wenn die Inflationsraten weiterhin sehr hoch sein werden."

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Kürzere Fristen für Steuerprogressionsberichte

Grundsätzlich hat die Politik die Problematik der kalten Progression erkannt und versucht, dieser mit dem alle zwei Jahre erscheinenden Steuerprogressionsbericht entgegenzuwirken. In der gegenwärtigen wirtschaftspolitischen Lage ist diese Frist allerdings zu lang. Die Inflationsraten könnten auf längere Sicht deutlich über den zwei Prozent liegen, bei der die EZB ein stabiles Preisniveau definiert. Deshalb fordert der DIHK-Präsident, dass der Steuerprogressionsbericht jedes Jahr im Herbst vorgelegt und der Einkommensteuertarif angepasst werden sollte.

Das DIHK-Faktenpapier Kalte Progression in Zeiten hoher Inflationswirkung (PDF, 1 MB) kann hier als PDF heruntergeladen werden.

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Dr. Rainer Kambeck Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand

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