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Klimaschutzverträge müssen in der Breite der Wirtschaft wirken können

Achim Dercks plädiert für Öffnung und Flexibilisierung der Förderung
Solarpanele auf einer Wiese bei Sonnenuntergang

Die Umstellung etwa auf erneuerbare Energien ist kostenintensiv

© Andriy Onufriyenko / Moment / Getty Images

Mit Klimaschutzverträgen möchte das Bundeswirtschaftsministerium deutsche Industriebetriebe bei der Umstellung auf eine klimafreundliche Produktion unterstützen. Die entsprechende Förderrichtline ist nach Auffassung der DIHK allerdings noch ausbaufähig.

Dr. Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer

Achim Dercks

© DIHK / Werner Schuering

Konkret sollen bei großen Unternehmen mit hohem CO2-Ausstoß die Mehrkosten ausgeglichen werden, die bei der kompletten Umstellung von Produktionsprozessen auf klimaneutrale Energien entstehen. Sobald die klimafreundliche Fertigung günstiger wird als die konventionelle, soll sich die Zahlung umkehren: Dann entrichten die geförderten Unternehmen ihre Mehreinnahmen an den Staat.

Der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks sieht darin "ein grundsätzlich gutes Instrument, um klimafreundlichere Produktionsverfahren voranzubringen". Die geplanten Verträge sollten in der Transformationsphase die Mehrkosten der Unternehmen ausgleichen, die durch Investitionen in klimafreundlichere Anlagen entstünden.

Mittelstand ist ein wichtiger Treiber

"Solche Differenzverträge müssen dabei allerdings in der Breite der Wirtschaft wirken können", gibt Dercks zu bedenken. "Die Förderung darf daher nicht – wie leider bislang geplant – nur auf einige Industriezweige und Großprozesse beschränkt sein. Wer klimaneutrale Verfahren fördern will, muss auch die mittelständischen Unternehmen im Blick haben. Denn sie sind gerade in Deutschland wichtige Treiber auf dem Weg zur Klimaneutralität."

Und noch ein weiterer Punkt steht auf dem Wunschzettel der Wirtschaft: "Auch der Förderzeitraum von 15 Jahren wird in der vorgesehenen Form schnell zu einer Hürde", so Dercks. "Denn er legt die Unternehmen für diese Zeit auf eine Technologie fest – mehr Flexibilität oder eine Öffnungsklausel wären hier gut."

Enge Auflagen können Nutzung verhindern

Außerdem drohe den Betrieben "eine Menge an Bürokratie und Nachweispflichten, weil die administrierende Stelle die geförderte Technologie und die verbundenen Kosten detailliert überprüfen muss. Das wird eine Herausforderung für Unternehmen und Behörde. Es bleibt zu hoffen, dass die Förderung hierdurch nicht ins Stocken kommt." Dercks: "Ein gutes Konzept nutzt wenig, wenn es wegen enger Auflagen wenig in Anspruch genommen werden kann."

Zum Instrument der Klimaschutzverträge gibt es eine DIHK-Stellungnahme vom 20. Dezember 2022:
DIHK-Stellungnahme Förderrichtlinie Klimaschutzverträge (PDF, 136 KB)

Hier finden Sie auch ein Positionspapier der IHK-Organisation zu Klimaschutzverträgen.

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Dr. Sebastian Bolay Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie

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Porträtbild Petra Blum, Pressesprecherin
Petra Blum Pressesprecherin