
Die Flut von Take-away-Einwegverpackungen soll eingedämmt werden
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Ob "Coffee to go", Hamburger oder belegte Brötchen: Ab dem 1. Januar 2023 müssen Anbieter ihren Kunden die Wahl zwischen Einweg-Verpackungen und einer wiederverwendbaren Alternative einräumen. Was dabei zu beachten ist, fasst ein neues DIHK-Merkblatt zusammen.