Kritisch bewertet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) die Pläne der Bundesregierung, bei den Strom- und Gaspreisbremsen bereits zum zweiten Mal rückwirkend einen Förderdeckel einzuziehen.
Der von der Bundesregierung bereits beschlossene neue Deckel bei der Strom- und Gaspreisbremse gefährde ausgerechnet die vom Preisschock besonders stark betroffenen Betriebe, die in der akuten Phase der Energiekrise sehr teure (Not-)Verträge abschließen mussten, warnt die DIHK.
"Kein Unternehmen verzichtet ohne Not auf Kostensenkungen durch den Wechsel des Anbieters", erläuterte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks diese Einschätzung auf Medienanfrage. "Dafür ist der Druck der sehr hohen Energiepreise einfach zu groß." Auch bei Nutzung der Preisbremsen blieben 30 Prozent der Kostensteigerungen im alleinigen Verantwortungsbereich der Betriebe, gab er zu bedenken.
"Die Differenzbetragsanpassungsverordnung blendet diesen Fakt völlig aus. Sie bestraft nun gerade Betriebe, die im Herbst 2022 in der Not zu extrem hohen Strom- und Gaspreisen Energielieferverträge abschließen mussten. Denn häufig gab es keine anderen Angebote am Markt."
In der Krise wurden extreme Preise aufgerufen
Nach Berichten der Industrie- und Handelskammern habe es Vertragsangebote von bis zu 100 Cent/Kilowatt Strom gegeben, sagte Dercks. "Wird die Entlastungsobergrenze, wie in der Verordnung vorgesehen, für Gas von 8 auf 6 Cent und für Strom von 24 auf 18 Cent gedeckelt, bleiben diese Unternehmen auf zum Teil extrem hohen Kosten von bis zu 82 Cent/Kilowattstunde sitzen."
Dadurch könne es schnell um das Überleben des gesamten Betriebes gehen. Denn ein Sonderkündigungsrecht hätten die Unternehmen selbst im Fall solcher Spitzenpreise nicht. Und gerade diese Betriebe benötigten Preisbremsen am dringendsten, gab der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer zu bedenken: "Sie erleiden nun zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate einen herben Schlag ins Kontor. Auch wenn die Regelung auf Betriebe mit einer Entlastungssumme von zwei Millionen Euro und mehr beschränkt ist: Das Vorgehen ist gefährlich, denn es trifft mittelständische Industrieunternehmen mit wichtigen Funktionen in den Produktionsketten."
Schlüsselindustrien betroffen
Betroffen seien zudem Schlüsselindustrien wie Teile der Metall- und Glasindustrie. "Ohne Glas aber gibt es keine Reagenzgläser und keine Getränkeflaschen. Stahl und Metall zum Beispiel werden benötigt sowohl für die Unterstützung der Ukraine mit militärischer Ausstattung als auch für die Produktion von Wärmepumpen. Es kommt eben nicht immer auf die Zahl der betroffenen Firmen an. Die Entlastungsobergrenze sollte daher ausschließlich für Neuverträge gelten – alternativ brauchen die betroffenen Unternehmen ein einmaliges Sonderkündigungsrecht."
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Erik PfeiferReferatsleiter Betrieblicher Klimaschutz