Mit seiner Novellierung Mitte 2020 wurde das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erneut komplizierter – unter anderem wegen der Einführung neuer Boni. Die Klärung der Frage nach der EU-beihilferechtlichen Einordnung Ende 2020 brachte weitere Änderungen mit sich. Grundsätzlich sollten sich die Unternehmen bei ihren Planungen für KWK-Anlagen nun jedoch auf einen stabilen Rechtsrahmen stützen können.
In seinem überarbeiteten Merkblatt zeigt der DIHK die wichtigsten Regelungen auf. Dazu zählen auch Vorschriften aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), sofern der Strom ganz oder teilweise selbst verbraucht werden soll, oder aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), mit dem fossile Brennstoffe seit dem 1. Januar einen CO2-Preis erhalten haben.
Die Orientierungshilfe beantwortet viele praktische Fragen, etwa zur Höhe der KWK-Umlagen, zur Vergütung für Modernisierung beziehungsweise Nachrüstung von KWK-Anlagen, zu Kohleersatzbonus, Meldepflichten, Eigenversorgung oder Ausschreibungen.
Der Leitfaden mit diesen und vielen weiteren Infos steht hier zum Download bereit:
DIHK-Merkblatt Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (PDF, 1 MB)