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Novelle des Aufstiegs-BAföG für weitere Verbesserungen nutzen

DIHK plädiert für zweite Regelförderung, Vereinfachung und Digitalisierung
Junger Mann sitzt fröhlich lächelnd mit Kommilitoninnen an einem Computer in einem Klassenzimmer

Wer für Meister & Co. lernt, wird künftig besser unterstützt

© boggy22 / iStock / Getty Images Plus

Die nun vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen beim Aufstiegs-BAföG können dazu beitragen, die Engpässe bei beruflich hoch qualifizierten Fach- und Führungskräften zu lindern. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht aber noch Luft nach oben.

Das Aufstiegs-BAföG bietet beispielsweise angehenden Meisterinnen und Meistern, Fachwirtinnen und Fachwirten oder Technikerinnen und Technikern finanzielle Unterstützung bei der Vorbereitung auf ihre Fortbildungsprüfung.

Höhere Berufsbildung wird attraktiver

Der Regierungsentwurf eines 5. Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes sieht Leistungsverbesserungen vor, unter anderem bei der Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Die Unterstützung des Arbeitgebers muss nicht mehr angerechnet werden, und bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung werden nun 60 statt bisher 50 Prozent des bis dahin noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen.

Porträtbild Dr. Achim Dercks, stellvertretender DIHK-Hauptgeschäftsführer

Achim Dercks

© DIHK / Paul Aidan Perry

"Die geplanten Verbesserungen beim Aufstiegs-BAföG stärken die Höhere Berufsbildung und machen diesen Qualifizierungsweg für künftige Fach- und Führungskräfte attraktiver", würdigt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks den Entwurf.

"Das kommt den Unternehmen und ihren Beschäftigten unmittelbar zugute. Denn gerade nach Fachwirten, Meistern oder etwa den Bachelors Professional in Bilanzbuchhaltung suchen die Betriebe derzeit besonders häufig ohne Erfolg."

Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen

Doch solle die Koalition die Gesetzesnovellierung bei den Beratungen für weitere Verbesserungen nutzen, die sie selbst bereits in ihrer Koalitionsvereinbarung angekündigt habe, mahnt Dercks: "Dazu gehört vor allem die Einführung einer zweiten Regelförderung auf derselben Fortbildungsstufe." Bislang ist nur für jeweils eine Fortbildung der Stufen "Geprüfter Berufsspezialist", "Bachelor Professional" und "Master Professional" finanzielle Unterstützung vorgesehen.

Zudem werde ein verbessertes Aufstiegs-BAföG "am Ende in der Praxis nur dann ein echter Erfolg, wenn das Antragsverfahren deutlich kürzer und einfacher wird", stellt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer klar. "Das gelingt am besten über eine konsequente Digitalisierung."

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Dr. Knut Diekmann Referatsleiter Grundsatzfragen der Weiterbildung

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Julia Théréné Referatsleiterin Berufsbildungsrecht

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Dominik Ohlig Pressesprecher – Chef vom Dienst