Mit Blick auf die Schließungen, die die Bundesregierung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie für November angeordnet hatte, sollen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen schnell und unbürokratisch unterstützt werden. Sie erhalten im Rahmen der "Novemberhilfe" Zuschüsse von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns.
Einzelheiten haben wir in unserer FAQ zur Novemberhilfe zusammengestellt.
Anträge können ab sofort und bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden – grundsätzlich über einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Soloselbstständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen, also ohne prüfenden Dritten, bis 5.000 Euro beantragen.
Den Zugang für beide Antragsverfahren gibt es unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.