Das Omnibus-I-Paket zu Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten hat das Europäische Parlament passiert. Aus Sicht der Wirtschaft ist es entscheidend, dass im nun folgenden Trilogverfahren auf ein Gleichgewicht von Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit geachtet wird.
Bei Omnibus I geht es insbesondere um inhaltliche Änderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die die Pflichten für die Unternehmen vereinfachen und die Zahl der berichtspflichtigen Betriebe senken sollen. Den Ausschussentwurf hatte das Europäische Parlament im Oktober abgelehnt. Nach den jetzt beschlossenen Änderungen am ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission können die Verhandlungen mit dem Rat starten.
Vereinfachungen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung
"Für die Wirtschaft ist klar: Gesetzliche Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten müssen neben dem Ziel der Nachhaltigkeit auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigen", kommentiert Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), den Beschluss.
"Die Gesetze dürfen Unternehmen nicht mit unverhältnismäßigen Anforderungen überlasten", warnt er. "Die vom Europäischen Parlament heute beschlossenen Vereinfachungsvorschläge im Rahmen der CSDDD sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – insofern, als einige zentrale Erleichterungen vorgeschlagen wurden."
Betriebe an den Grenzen der Belastbarkeit
"Die in den vergangenen Jahren stark ausgeweiteten unverhältnismäßigen Berichtspflichten haben viele Betriebe an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gebracht", stellt Dercks klar. "Eine deutliche Mehrheit der Unternehmen in Deutschland fordert, auf Nachhaltigkeitsberichtspflichten grundsätzlich zu verzichten. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage und der zahlreichen Transformationsaufgaben für die Unternehmen braucht es jetzt Entlastung statt zusätzlicher Bürokratie."
Die Betriebe benötigten vorhandene finanzielle und personelle Ressourcen für Innovation und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, erklärt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer. Diese dürften nicht mit immer neuen Berichtspflichten gebunden werden.
Dercks: "Nachdem das Europäische Parlament seine Position festgelegt hat, ist es entscheidend, dass der Entlastungsgedanke im anstehenden Trilog konsequent verfolgt wird. Europa braucht eine praxistaugliche, verhältnismäßige Lösung."
Die DIHK hatte sich im Frühjahr zum Omnibus-I-Paket geäußert: